Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas hilflos bzgl. eines Förderantrags für eine Dachsanierung.
Auf einem Flurstück mit selber Hausnummer befinden sich 2 Gebäude. Einmal ein Wohnhaus und einmal, in einem extra Gebäude ein Hallenbad. Beide Gebäude sollen ein neues Dach bekommen. Förderantrag für beide Gebäude wäre geplant. Laut Bafa ja dann auch 2 Förderanträge.
Ist denn jetzt ein privat genutztes Hallenbad ein Nichtwohngebäude oder als Wohngebäude zu betrachten weil ja private Nutzung . Und wenn WG dann 1 Wohneinheit?
Vielen Dank für eure Hilfe
Katharina
2 Antworten
Moin,
dieses Thema hatte ich vor ein paar Monaten auch. Gute Hilfe dazu war ............
Auslegungen der PG GEG, Stand 06.09.2021 Berücksichtigung von Schwimmbäder.....
Damit bist Du bei meinem Vorredner Robert Grams !
MFG RR
Moin ,
ein Hallenbad ist ein Gebäude das nicht zu Wohnzwecken dient und somit ein Nichtwohngebäude ist .
Viele Grüße