Die Fördersätze für Maßnahmen an der Gebäudehülle sollen nach oben angepasst werden. Sie liegen künftig bei 30 Prozent.
Das gilt aber nur im sogenannten Speed-Bonus. „Die bisherigen Sanierungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 Prozent angehoben werden. Im Sinne des Speed-Bonus sinkt der Zuschuss ab 2026 wieder auf 15 Prozent, die steuerliche Abschreibung auf 20 Prozent.“
Hierzu habe ich ein paar Fragen:
- gilt das auch für Nicht-Wohngebäude und Denkmal
- Können Anträge sofort ab 1.1.2024 gestellt werden
- Können Alte Anträge umgeändert - neu beantragt werden
Vielen Dank für Rückmeldungen.
6 Antworten
Mal abwarten..nix ist vergänglicher als die Förderbedingungen von heute :)
Hallo Herr Gerdom,
die Antwort zu Ihren Fragen hätte mich auch sehr interessiert. Haben Sie mitlerweile fundierte Antworten bekommen?
Tut mir leid, leider kann ich selbst keine Antowrt geben.
Gruß Bernd Fischer
Es gibt bis heute keine ! gültigen und amtliche Richtlinien zur BEG.
Alles was da kursiert sind Gerüchte.
Die 10% sind als "Konjunktur-Booster" auf die Gebäudehülle beschlossen worden, wie es aussieht. Weiß schon jemand genaueres, wie das mit der Vergabe des Budgets von 3Mrd läuft?
Das ist ein Plan ... Ist noch nix beschlossen und verkündet.... Also besser abwarten und dann Fragen stellen ;)