Ein Gebäude soll zum Effizienzhaus saniert werden. Wenn die Kosten höher als die förderfähigen Kosten sind, kann man dann z.B. das Dach noch als Einzelmaßnahme fördern lassen? Mit der Heizung geht das ja.
5 Antworten
Das hieße, wenn die förderfähigen Kosten für das Effizienzhaus ausgeschöpft sind, dann kämen förderfähige Kosten für Einzelmaßnahmen nicht on top?
Im Merkblatt der KfW steht aber: "In Abänderung zu Ziffer 8.8, Satz 1 der Richtlinie BEG WG ist eine Kombination mit der Richtlinie BEG – Einzelmaßnahmen (BEG EM) grundsätzlich möglich. Die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme dürfen in diesem Fall nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden." Widerspricht das nicht Deiner Aussage?
Ich habe bisher ausgeschlossen, dass sich die förderfähigen Kosten von beiden Programmen (EM und WG) addieren. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher. ich habe morgen die Möglichkeit, Experten zu fragen und werde die Antwort dann einstellen.
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Hier musste der Kunde wegen Teuerung usw. ein Teil der Summe zusätzlich über einen Kredit finanzieren, wollte jedoch wegen der monatlichen Belastung , Grundschuldeintragung, etc. nicht alles über den Kredit KFW EH laufen lassen.
Das ganze bei 2 WE sollte aufgeteilt in 5/12 (100.000€) der max. förderfähigen Summe für KFW EH Haus + 7/12 (70.000€) der max. förderfähigen Summe für BEG EM. Sodass in Summe nicht mehr wie 100 % (12/12) der förderfähigen Summe beantragt wurden. Weil mir dies neu war, fragte ich bei der KFW nach, mir wurde mitgeteilt das dies so machbar wäre. Solange in Summe nicht mehr wie 100 % gefördert werden und eine Doppelförderung ausgeschlossen werden kann.
Was jedoch dabei nicht berücksichtigt wurde, war das die KFW eine Kombi zw. BEG WG und BEG EM nur in baulich getrennten Anträgen zustimmt. Dies wurde im Januar 2023 eingeführt und 2024 wieder rausgenommen.
Hier wirkte sich dann die in 2022 beantragte Wärmepumpe negativ aus.
Bedingt das der gesamte Vorgang zusätzlich auch von der KFW noch im Zuge einer Stichprobekontrolle intensiv geprüft wurde, ist dieser Fehler aufgefallen. Dem Kunde wurden die Gelder zum KFW Kredit erst nicht ausgezahlt. Nach mehren Schreiben, Telefonaten, Erklärungen und drücken auf die Tränendrüse, wurde in einer Einzelfallentscheidung positiv für den Kunden entschieden.
Wie die Vorgaben der Kombination der Förderprogramme heute ist, kann ich nicht sagen. Aber eine auf Addierung der Kosten ist nur wie oben beschrieben möglich. In Summe dürfen nicht mehr als 100 % der max. förderfähigen Summe beantragt werden. Würde aber jedem empfehlen, das mit der KFW und dem BAFA vorab zu klären.
Gruß
Gemäß Auskunft des Förderexperten (eza!) kann man seit diesem Jahr die BEG- WG-Förderung über der KFW mit der BEG-EM über das BAFA kombinieren, solange keine Doppelförderung vorliegt. Entsprechend lassen sich die förderbaren Kosten auch addieren. IN KFW-WG also 120.000,- € bzw.. EE 150.000,- € und BEG-EM 30.000,- € bzw. 60.000,- € mit ISFP. Alle Beträge pro Wohneinheit.
Das geht nur, wenn die förderfähigen Kosten im Kalenderjahr nicht überschritten werden. Das Dach könnte man dann im Folgejahr zusätzlich als Einzelmaßnahme fördern lassen, wenn die TMA erfüllt sind. Ich rate meinen Kunden, stattdessen die Steuerermäßigung über EStG §35c zu nutzen.