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Förderung Bodenbelag

Hallo, 
wir haben 10/23 einen BEG EM Antrag zum Austausch der Heizungsanlage mit Wärmepumpe gestellt, welcher auch bewilligt wurde.
Im Antrag wurde "Heizungsoptimierung" nicht angekreuzt, da wir davon ausgingen, dass dies bei einer Kernsanierung nicht relevant ist.
Beim durchforsten der Richtlinie ist nun allerdings aufgefallen, dass die Bodenbeläge nur bei einer "Heizungsoptimierung" mit 15% gefördert wären.
Kann die bisher bewilligte Förderung um die Heizungsoptimierung erweitert werden oder kann nur mit einem zusätzlichen Antrag zur Heizungsoptimierung Abhilfe geschaffen werden?
Ist es überhaupt möglich den Estrich über die Heizungsförderung (und höherer Förderung) zu fördern und den Bodenbelag mit der Heizungsoptimierung?

6 Antworten

Hallo Marcel,

bei Antragstellung in 2023 war es noch so, dass Bodenbeläge im Zuge des Einbaus einer Fußbodenheizung im Rahmen eines Heizungstauschs nicht mit bezuschusst werden. Ein Zuschuss für Heizungsoptimierung kann nicht zeitgleich mit dem Zuschussantrag für den Austausch der Heizungsanlage gestellt werden. Dafür muss die Heizung mindestens 2 Jahre alt sein. 

Estrich wird bei Fußbodenheizung immer mit gefördert.

Also leider gibt es für dich leider nichts für die Bodenbeläge. Wenn man in 2024 beantragt, sind die Bodenbeläge wieder mit drin, wobei auch nur theoretisch, da die förderfähigen Kosten ja reduziert wurden.

Ich würde es gerne einfacher erklären. Leider ist es aber wie alles bei der BEG mittlerweile sehr kompliziert geworden.

Hallo,

danke der Antwort. Können wir nicht die Heizung zum Schluss austauschen und davor die Fußbodenheizung sowie Beläge erneuern?

Grüße

Marcel

Warum nicht? Dann wäre die alte Heizung >2 Jahre. Danach ein neues Projekt mit separatem Antrag etc.

D.h. die FBH mit Estrich über die beantragte Förderung von 10/23 und die Bodenbeläge über die Heizungsoptimierung (neuen Antrag stellen)

Wenn alles fertig ist die WP einbauen?

Ich denke durchaus, dass das möglich ist. Die Projekte müssen aber klar voneinander abgegrenzt sein. Und der hydraulische Abgleich ist 2x fällig...

Dann müsste die Fußbodenheizung, der Estrich und die Bodenbeläge über Heizungsoptimierung bezuschusst werden. Aber dann darf die Heizung auch nicht älter sein als 20 Jahre. Und dies Projekt muss abgeschlossen sein, bevor mit der neuen Wärmepumpe begonnen wird.

Dann gibt es aber für Estrich und Fußbodenheizung weniger Zuschuss (15 %) anstatt die Förderhöhe vom Antrag im letzten Jahr.

Das rechnet sich vermutlich nicht.

Andere Möglichkeit: den Antrag vom letzten Jahr  stornieren und einen neuen Förderantrag für Wärmepumpe in diesem Jahr stellen, da sind die Bodenbeläge mit drin.

Aber es gibt halt reduzierte förderfähige Kosten und andere Förderhöhen.

 

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