Liebes Forum,
wir möchten ein gerade erworbenes 60er Jahre- Haus modernisieren.
Der alte Standard- Ölheizkessel von 1982 ist austauschpflichtig. Es soll eine Erdwärmepumpe installiert werden.
Wegen der Austauschplicht können wir sehr leider nicht das BAFA Programm wahrnehmen.
Ist nun die Erneuerung des Heizaggregates im Rahmen des KfW Programmes Energetisch Sanieren zum KfW Standard z.B. KfW100 förderbar trotz Austauschpflicht des alten Kessels? Soweit ich verstehe geht es ja im Programm darum, ein entsprechendes Energieverbrauchsniveau/m²a zu erreichen. Im Programmtext heisst es da "Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können grundsätzlich alle energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, die ein im Programm zugelassener Energieeffizienz-Experte in die Planung einbezieht ...."
Weiterhin, wenn schon nicht der Kessel selbst, ist dann zumindest die Erneuerung des Verteilsystems (Heizkörper/Fussbodenheizung, Leitungen, Regelung etc.) KfW- förderbar?
Würde mich über ihre Einschätzung freuen
VG
Thomas
6 Antworten
Das steht im BAFA- Merkblatt:
Keine Förderung bei Austauschpflicht: Eine Förderung ist nicht möglich, wenn für eine vorhandene Heizungsanlage eine Austauschpflicht gemäß § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegt. Diese liegt für Standard-Heizkessel (Heizkessel ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik), die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, grundsätzlich vor, wenn
ein Heizkessel älter als 30 Jahre ist und
ein Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 stattgefunden hat
Das hat auch mit Sanierung zum zb KFW 100 Haus erstmal nix zu tun....
Ich empfehle sucht euch einen guten und kompetenten Energieberater der sowieso für KFW gebraucht wird
Ich weiss dass das mit KfW erstmal nix zu tun hat.
Nur wenn BAFA nicht förderbar wäre, ist meine Frage dann ob KfW Förderung nicht nach Austauschpflicht schaut, sondern rein danach, welche Massnahmen zur Erreichung der jeweiligen KfWxx Zielwerte notwendig sind und diese dann im Rahmen des Gesamtpaktes fördert.
KFW schaut nicht nach irgendwelchen Austauschpflichten einer Heizung ....
Bitte mal langsam und der Reihe nach.
1. Ein Heizkessel Baujahr 1982 ist kein Standardkessel. Die wurden seit Anfang 70er nicht mehr gebaut.
2. Muss der Heizkessel Baujahr 1982 raus? Man sollte den §10 EnEV zu Ende lesen, für wen Absatz 1 Satz 1-3 zutrifft.
3. Selbst wenn die Nachrüstpflicht nach §10 bestehen würde, berührt dies nicht die Förderung BAFA für erneuerbare Energie.
Natürlich sollte ein Kessel Bj. 82 ausgetauscht werden, ohne Frage. Ich betrachte hier nur die rechtliche Seite, wonach keine Pflicht besteht. Ich hänge den Text an.
Natürlich könnt Ihr das Bafa Programm annehmen ...mit 35 % Förderung...
Nur die 10 % Extra für Öl Stillegung gibt es dann nicht...aber die 35 % gibt es schon !!