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Förderung BEG

Hallo zusammen,

ein Kunde möchte für sein Wohngebäude eine Förderung für die Gebäudehülle in Anspruch nehmen.

Frage 1:
Bei 2 WE bekommt man auch definitiv 120k mit iSFP gefördert - richtig?

Frage 2:
Kann man für Gebäudehülle auch im Jahr mehr als 60k beantragen, und nach Rechnungsstellung eine im Jahr 2024 einzureichen und die weitere im Jahr 2025?
Es sind zwei getrennt Gewerke. Ich befürchte, dass das aber bei der Grenze von 60k nicht geht, für 2 Maßnahmen die 60k anzugeben und dann über die Abrechnung, eine im Jahr 2024 die andere im Jahr 2025, die Förderung auszunutzen. In der Realität würden die Gewerke sogar so ausgeführt, aber beide möchten eine Unterschrift in diesem Jahr - und das möchte natürlich der Kunde nicht.

Viele Grüße

Marco

4 Antworten

Frage 1: richtig

Frage 2: Wenn Rechnungen 2025 gefördert werden sollen, dann muss ab dem 01.01.2025 ein weiterer Antrag gestellt werden. Dann können wieder 2 x 60.000 € gefördert werden. Dies ist aber nicht für eine Maßnahme möglich, für die auch schon 2024 ein Antrag gestellt wurde. Dagegen könnte man z.B. Fenster aufteilen. EG 2024 und OG 2025. Grundsätzlich darf mit den Arbeiten aber erst begonnen werden, wenn ein Antrag gestellt wurde. Rechnungen, die im Antrag von 2025 untergebracht werden sollen dürfen dann auch erst 2025 ausgeführt werden.

Ich würde gerne meinen Kommentar löschen, geht aber aoffenbar nicht.... 

Antwort auf von info@landgraf-…

Kann mit den Arbeiten denn nicht auch schon vor der Antragsstellung begonnen werden, mit aufschiebender oder auflösender Bedingung im Vertrag? Zwar auf eigenes finanzielles Risiko, aber möglich wäre dies doch, oder gibt es dann keine Förderung mehr?

Nicht ganz klar ist mir auch der Ablauf der Förderung. Nachdem der Antrag gestellt wurde und die Arbeiten abgeschlossen sind, aber noch kein Zuwendungsbescheid vorliegt, darf keine Abschlagsrechnung an den Handwerker gezahlt werden? Ist dies korrekt?

Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, sobald der Antrag gestellt wurde. Ob vor dem Zuwendungsbescheid schon eine Rechnung bezahlt werden darf bin ich überfragt. Zumindest Rechnungen für die Baubegleitung.

um zu antworten.