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Förderung Baubegleitung / Titelbericht aktueller Newsletter 27.02.2024

Moin, 

bezgl. Förderung Baubegleitung: muss sich die KfW nicht an die "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Vom 21. Dezember 2023" halten? Da steht es doch definitiv drin mit 50 % auf max. 5.000 € bei EM.

Verstehe das nicht. Die können doch keine eigene Richtlinie schaffen.  Könnte mir vorstellen bzw. ich hoffe, dass das bei der KfW noch nicht richtig drin steht...

Munter bleiben ;)

 

6 Antworten

Für BAFA und KfW gilt die gleiche Regelung: Förderquote: 50% Deckelung der FF-Kosten: 5.000 € bis 2 WE, darüber 2.000 €/WE.

Achtung: seit 01.01.2024 wird die Baubegleitung nicht zusätzlich sondern nur innerhalb der Deckelung für die Sanierungsmaßnahmen gefördert. 

Bei der KfW ist das mittlerweile klar. Aber bei den BAFA Maßnahmen bleibt es doch wie vorher?!?

Antwort auf von mr@ebraabe.de

Sie schreiben:

Achtung: seit 01.01.2024 wird die Baubegleitung nicht zusätzlich sondern nur innerhalb der Deckelung für die Sanierungsmaßnahmen gefördert. 

Woher stammt diese Info, ich lese das anders in der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM); 8.3 Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben.

Antwort auf von mr@ebraabe.de

Beim Webinar der KfW kam die Aussage, dass das noch in Bearbeitung ist mit dem Zuschuss Baubegleitung, ich denke, das wird dann auch mit 50 % bezuschusst, in der BzA werden die Kosten dafür ja auch extra aufgeführt. Also erstmal noch abwarten. VG A. Kiewitt

Hier eine ANtwort der kfw vom 13. 03.24


Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung können ausschließlich im Rahmen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch mit gefördert werden. Eine separate Förderung ist nicht möglich.

Die Fachplanung und Baubegleitung ist Fördergegenstand des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

und in der Richtlinie unter Punkt 5.5 geregelt. Derzeit akzeptiert das BAFA dies nur im Zusammenhang mit Einzelmaßnahmen,

die durch das BAFA gefördert werden. In Kombination mit der Heizungsförderung bietet es keine Förderung an.

Bei der kfw ist die Aussage inzischen klar, ob es bei der bafa genauso gehandhabt (innerhalb der förderfähigen Ausgaben) wird weiß ich nicht.

 

Die Aussage der KfW ist klar ( habe ich auch im Seminar erfahren) - aber noch lange nicht akzeptabel. Dass sich ein Durchführer mal so eben über die Richtlinie hinwegsetzt, ist nicht hinnehmbar. Der GIH ist hier hier in Verhandlungen, am 20.3. soll es ein Treffen mit dem BMWK geben, auf dem dieses Thema auch erörtert werden soll... mal abwarten

 

Nachtrag 16.3.24 : Der GIH hat die Zusage, dass die Förderung der Fachplanung wieder aufgenommen werden soll. Nur weiß keiner , wann das passiert. Mal den 20.3. abwarten... 

um zu antworten.