Hallo Kolleg*innen,
bisher habe ich Neubauvorhaben von Mehrfamilien-Häusern im Auftrag von Bauträgern/Bauunternehmen begleitet und über KfW431 bezuschussen lassen. Wenn mind. 1 Wohnungskäufer das Programm 152/153 in Anspruch nahm, ging das problemlos - über eine eigen BzA für den Bauunternehmer.
Nach BEG-WG gibt es diesen Modus nun nicht mehr. Da bei Wohnungsverkäufen der Ersterwerber BEG-WG in Anspruch nehmen darf und innerhalb des Antrages auch die Baubegleitung beantragt wird, entfällt die "General- Baubegleitung" durch den Erbauer/Verkäufer der Wohnung. Da für ein MFH schnell mal 8-10tsd Euro anfallen, kann ich diese Kosten nicht mehr als Ganzes fördern lassen , sondern müsste diese auf spätere Wohnungserwerber aufteilen ( die mit diesen Kosten eigentlich nix am Hut haben)....Das ist absurd !!!
Ich kann also den Bauunternehmer nur bitten, die Förderung aller Wohnungen selbst in Anspruch zu nehmen und dann den Zuschuss jedem Wohnungskäufer in Abzug zu bringen. Dann kann der Bauunternehmer im BEG-Antrag meine Kosten voll ansetzen und fördern lassen... Für manche Bauunternehmer war die alte Lösung ein schönes "goodie" im Verkaufsgespräch und das entfällt damit.
Würde mich interessen, wie Ihr Kolleg*innen das so handhabt.... Danke für feedback
VG aus Hamburg
3 Antworten
Moin, Danke für das ausführliche statement.
zum einen ist das schon ein etwas kompliziertes Konstrukt... aber machbar ist das natürlich.
Andererseits habe ich bereits einen Fall gehabt, bei dem in einem 5 WE MFH nur 2 Käufer ein KfW-Darlehen in Anspruch genommen haben und 3 Käufer den Kaufpreis aus der "portokasse" bezahlt haben. Dann bleibt bei der neuen Regelung der Bauherr/Bauträger auf 3/5 der Kosten (bzw.des nicht erhaltenen Zuschusses) sitzen, oder der Kaufpreis erhöht sich um 50% der anteiligen, nicht in Anspruch genommenen Zuschüsse. ( Im Beispiel oben also 150.500,- Euro )
Das Problem ist , dass seit 1.7. es nun auch die reine Zuschussvariante im Neubau gibt, die vorher nicht angeboten wurde. Ich werde mal in Kürze versuchen, dass Modell etwas transparenter zu entwickeln.
Grüße aus HH
Hallo.
Das Problem ist , dass seit 1.7. es nun auch die reine Zuschussvariante im Neubau gibt, die vorher nicht angeboten wurde.
Das ist doch eher die Lösung anstatt das Problem. Denn einen Zuschuss nimmt auch der mit, der die Wohnung aus der Portokasse bezahlt und sich keine Finanzierung ans Bein binden wollte.
Grüße aus dem Pott.
Hallo,
korrekt macht man es so:
Vertragspartner des Energieberaters ist der Bauherr.
Dieser reicht die Kosten der Baubegleitung an den Käufer weiter, denn nur diese können den Baubegleitungszuschuss von der KfW erhalten. Die Kosten müssen im Kaufvertrag explizit aufgeführt sein.
Um dem Käufer keine Zusatzkosten aufzubürden, verrringert der Bauherr die reinen Kaufkosten um die Hälfte des Baubegleitungshonoras. Zusätzlich führt der Bauherr dann die Baubegleitungskosten als Position auf.
Beispiel:
Kaufkosten ohne KfW Mittel = 150.000€
Kunde hat also Kosten von 150.000€.
Und so macht verteilt man die Kosten, wenn KfW + Baubegleitung ins Spiel kommen:
Baubegleitungskosten = 10.000€ bei eine 10 MFH
Kaufkosten mit KfW Mittel: 150.000€ -(10.000€/10/2) = 149.500€
Zusätzlich aufgeführt im Kaufvertrag: 1.000€ Baubegleitungskosten.
==> 149.500 + 1000€ Baubegleitungskosten - 500€ Baubegleitungskostenzuschuss = 150.000€ Gesamtkosten am Ende des Bauvorhabens für den Kunden.
Grüße,
Tom