Wir haben unser Wohnhaus ( Baujahr 1978) 2018/ 2019 saniert KfW 55 Standard gefördert.
Neue gasbrennwerttherme mit Solar fürs warmwasser - normale Heizkörper - keine Fußbodenheizung. Hat unser Energieberater empfohlen - nun ärgern wir uns, da Gasheizungen auf Grund der CO2 Steuer im Unterhalt deutlich teurer werden.
Kann ich in 2021 den Austausch der 2 Jahre alte. Heizung wieder fördern lassen ?
Wir möchten eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung und PV Anlage mit Speicher einbauen lassen.
2 Antworten
Eine Optimierung der Heizungsanlage ist momentan (Stand 11.01.2021) möglich, wenn die Heizungsanlage älter als 2 Jahre alt ist. Dies trifft auf jeden Fall auf den Austausch der Heizkörper gegen Fußbodenheizung zu. (siehe Anlage Technische Mindestanforderungen der KfW zu den Programmen 151, 152, 430, Punkt 1.2.2).
Ob die Förderung einer neuen Heizung ebenso möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
In den Förderbedingungen des MAP vom BAFA (ausgelaufen am 31.12.2020) war der Austausch einer mindestens 2 Jahre alten Heizung gegen eine Heizung mit erneuerbaren Energien noch möglich. Im BEG Einzelmaßnahmen lässt sich zum Mindestalter der Heizung nichts finden.
Die PV-Anlage wird nur über die Einspeisevergütung gefördert, der Stromspeicher lässt sich durch regionale Förderprogramme der Bundesländer (z. B. Rheinland-Pfalz) teilweise fördern.
So'n Quatsch !
Sie haben die wirtschaftlichste Heizungsanlage überhaupt. Auch nach der CO2 Steuer.
Warum bitteschön wollen Sie wechseln?