Liebe Kollegen,
habt Ihr Erfahrung in der Beantragung der Anschlusskosten für Wärmenetze?
Konkret geht es um die Anschlussgebühr, die vom Netzbetreiber auf die Anschlussnehmer umgelegt wird. Ich habe gehört, dass diese Kosten schon früher bei der Bafa gefördert wurden. Mich macht nur stutzig, dass die Netze ja schon gefördert wurden und aus meiner Sicht eine Doppelförderung vorliegt. Richtlinie BEG EM 8.6: "Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach dieser Förderrichtlinie und einer Bundesförderung für Wärmenetze (zum Beispiel Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze), den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), Heizungsoptimierung (HZO)) “ für dieselben förderfähigen Ausgaben ist nicht möglich."
Hier meine Anfrage an die kFW: "Sehr geehrte Damen und Herren, welche Kosten sind beim Anschluss an ein Wärmenetz förderfähig? Das Netz wird im Rahmen der BEW gefördert. Die verbleibenden Kosten werden auf die Anschlussnehmer verteilt. Für den Anschlussnehmer ist dann eine Anschlussgebühr in Höhe von ca. 10.000 EUR vorgesehen. Kann diese über das BEG EM "Anschluss an ein Wärmenetz gefördert" werden?"
Antwort:
"Einmalige Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz sind förderfähig.
Wichtig: Eine Umlage der Kosten von in der BEG geförderten Maßnahmen in nochmals zu fördernde Anschlusskosten ist nicht zulässig."
Wie ist Eure Einschätzung zu der Thematik? Was bedeutet der Satz zu der Umlage? Es ist ja vielmehr umgekehrt. Umgelegte Kosten die vorher über BEW gefördert wurden werden nochmals durch BEG gefördert.
Irgendwie ist die Aussage der KfW schwierig zu deuten. Den zweiten Satz interpretiere ich so: Wenn die Umlage durch die BEG gefördert wird kann für die Anschlusskosten keine weitere Förderung beantrag werden.
Die Frage an die KfW war ja eingentlich umgekehrt. Das Fernwärmenezt wurde ja schon einmal über die BEW gefördert. Der Rest der Kosten ist die Umlage, die der Hausbesitzer zahlen soll. Und diese Umlage war schon einmal Teil von geförderten Kosten.
Stellt sich natürlich die Frage, wie mit der 60%-Grenze für eine maximale Gesamtförderung umzugehen wäre.
Ich denke, Du solltest bei der KfW noch einmal nachhaken.