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Förderung

In Absatz 3.3.2 der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" (BAnz AT 29.12.2023 B1) steht

"Biomasseheizungen, für die der Klimageschwindigkeits-Bonus nach BEG EM Nummer 8.4.4 gewährt wird, müssen mit
einer solarthermischen Anlage, einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen
Warmwasserbereitung oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombi-
niert sein. "

Das Haus, in dem eine Pelletheizung errichtet werden soll, gehört meinem Onkel und wird auch von diesem bewohnt. Der Hygienespeicher bekommt einen Heizstab. 

Ich plane die Errichtung einer 30 kWp PV-Anlage auf einem angrenzenden Scheunendach. Die PV-Anlage wird entsprechend im Grundbuch auf meinem Namen eingetragen. Einspeisung erfolgt über den Stromanschluss meines Onkels.

 

Frage 1: Die Anlage wird vorraussichtlich gleichzeitig oder kurs nach der Pelletheizung errichtet. Wie gebe ich dies in der Förderung an?

Frage 2: Erfüllt die beschriebene Sitaution die oben zitierten Anforderungen, um den Klimageschwindigkeitsbonus zu erhalten?

 

Vielen Dank

 

4 Antworten

Hallo, gute Frage!

Meiner Meinung nach erfüllt diese Konstealltion nicht die Anforderungen. Weil nur derjenige, der den Antrag stellt, auch den Zuschuss bekommt. Und derjenige, der den Antrag stellt, auch die Rechnungen bezahlen muss. Jemand gibt Geld aus und bekommt einen Zuschuss dazu. Hier stellt aber der Onkel den Antrag (mutmaßlich) und Lebowski bezahlt die PV-Anlage.

PV-Anlagen fallen nicht unter die Förderung. Die Einspeisevergütung ist die Förderung.

Hallo Thorsten,

natürlich werden PV-Anlagen nicht bei BEG-EM mitgefördert (mit 20%), aber trotzdem sind sie Teil des Geschwindigkeits-Bonus. Bitte einmal genau Seite 11 der Richtline lesen, zweiter Absatz ("..Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie..."), das ist Punkt 8.4.4

Gruß, PeBa

Hallo PeBa,

ja, aber was bedeutet aus Deiner Sicht "sind Teil des Geschwindigkeits-Bonus"?

Meinst Du, man bekommt auch 20% Bonus auf die Kosten der PV?

Falls ja, das sehe ich nicht so. In der Liste der förderfähigen Technologien und deren Kombinationen (siehe 5.3  a-j)) sind keine PV-Anlagen aufgeführt.

Gruß Thorsten

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