Hallo zusammen,
ein Kunde möchte 3 Dachfenster in Eigenleistung tauschen. Da er noch nicht sicher ist ob er dies handwerklich realisieren kann, ist sein Plan wie folgt:
1: Das erste Fenster inkl. Zubehör bestellen und einbauen.
2: Die anderen beiden Fenster inkl. Zubehör bestellen und einbauen.
Sollten beim ersten Fenster (1) unerwartete Probleme auftreten die ihn abschrecken (2) durchzuführen, würden er die gesamte Durchführung über eine Fachunternehmer laufen lassen.
Meine Frage hierzu: Kann ich Plan 1+2 über eine technische Projektbeschreibung (TPB) laufen lassen, oder muss ich zwei Anträge stellen? Sollte er ein FU beauftragen brauchen wir ja auf jeden Fall eine neue TPD
Danke im Voraus.
Gruß Alex Wolf
3 Antworten
Hallo,
wenn ich Punkt 9.2.1 der Richtlinie richtig verstehe, dann muss aber ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit mit auflösender oder aufschiebbarer Bedingung jetzt schon bei Maßnahmen außer Heizungstausch vorliegen.
Da ist es meiner Meinung nach nicht möglich, beide Optionen mit einer TPB zu erfüllen.
Hallo,
aber wie soll denn bei Einzelmaßnahmen in Eigenleistung ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit einer auflösender oder aufschiebbarer Bedingung vorliegen? Vom Lieferant für das Material?
Gruß Alex
Nee geht alles über eine TPB ...In der TPB wird die Eigenleistung ja nicht erwähnt
Frage wäre eher ob Du die Eigenleistung Abnehmen und fachlich bestätigen kannst bzw. willst