Hallo zusammen,
anbei eine ganz kurze Frage zu den Fördersätzen bei EM. Ohne iSFP:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Mit iSFP (gem. BEG EM):
Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer des Gebäudes nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Heißt das, dass dann auch die zweite bis sechste Wohneinheit bzw. ab der siebten Wohneinheit jeweils mit 60.000€ gefördert werden, oder bleiben die Fördersätze wie bei dem Fall ohne iSFP gleich?
Gruß Alex
2 Antworten
Stimmt - danke dir =)
um zu antworten.
Hallo,
du verwechselst da etwas. Die Staffelung der Förderhöchstsumme gilt nur beim Heizungstausch und da gibt es den Bonus für einen vorhandenen iSFP nicht. Den iSFP Bonus gibt es nur für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung.
Für die Maßnahmen, für die der iSFP Bonus greift, gibt es keine Staffelung. Hier beträgt die Fördersumme 30.000€/WE ohne und 60.000€/WE mit iSFP.