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Förderfähige Kosten (Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit)

Hallo,

wir sanieren demnächst zum Effizienhaus mit Zuschuss 461. 

KFW Infoblatt: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=25

 

Im Dachgeschoss wird u.a. das Badezimmer neu gemacht. Es kommt eine breite Gaube rein, so dass wir mit dem Raum insgesamt  80cm nach außen springen. Also Badfläche wird größer. Raum wird entkernt. Fliesen runter, Gipskarton weg. Trockenbau-Ständerwerk bleibt bestehen und wird neu beplankt. Sind die Wände, Boden, Fliesen im gesamten Raum förderfähig? Oder nur anteilig bzw. gar nicht?

Und wie schaut es mit der Einrichtung aus? Sprich Waschbecken, Badewannen, Dusche. Wie ist das mit der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit zu deuten? Nacht meinem Verständnis: war Badezimmer -> wird wieder Badezimmer -> förderfähig.

Punkt 8.5:

Sanitäreinrichtungen (nicht förderfähige Kosten)

Sanitäreinrichtungen jeglicher Art, wie z. B. Waschbecken, Badewannen, Duschen, etc. (Kosten für Sanitäreinrichtungen sind allerdings dann förderfähig, sofern diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind).

 

Gruß Dieter

 

 

1 Antwort

Darf ich fragen wiedie Situation ausgegangen ist? 

um zu antworten.