Hallo an Alle,
Ich habe eine Frage zu einem Objekt MFH mit 3 WE. Da soll Antrag gestellt werden für BEG EM zur Dämmung der obersten Geschossdecke. Eigentümer bewohnt oberste Wohnung und vermietet die anderen beiden.
Was sind bei dieser EM nun die max. förderfähigen Kosten?
(30.000+2*15.000) / 3WE = 20.000€ förderfähige Kosten
ODER sind die förderfähigen Kosten hierbei bei 60.000, da Dämmung Oberste Geschossdecke für das Ganze Gebäude gilt? Weiss nicht genau wie ich hier abgrenzen soll.
BEste Grüße
5 Antworten
Hallo zusammen,
Da die oberste GD, ja der oberste Abschluss der thermischen Hülle ist, könnte man schon 3 WE ansetzen, wobei 30000 Euro für diese Maßnahme eigentlich ausreichen müssten.
Gruß Werner
Danke für die Antworten,
Wie sieht es denn in der Praxis aus? Kann ich als EEE entscheiden hoch die förderfähigen kosten anzusetzen sind ? Wenn ja an welcher Stelle?
Die Höchstsumme der förderfähigen Kosten definiert sich automatisch über die Anzahl der Wohneinheiten, die der EEE beim Bafa-Antrag angibt und ob er das Kreuz bei der Frage nach einem iSFP setzt oder nicht.
Der EEE gibt da keine Zahl an.
Die voraussichtlichen Kosten gibt der EEE in der TPB an. Man setzt sie schlauerweise möglichst hoch an um noch Reserven zu haben. Die tatsächlichen förderfähigen Kosten legt der EEE anhand des Infoblatts zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen fest. Was das BAFA dann anerkennt steht auf einem anderen Blatt.
Hallo,
Bei drei Wohneinheiten wäre die Höchstsumme ohne isfp 3*30.000€ = 90.000€.
Die Staffelung gilt nur bei Heizungstausch, bei allen anderen Maßnahmen gelten 30.000€/WE bzw. 60.000€/WE bei isfp.
Würde das Dach gedämmt werden, würde ich auf jedem Fall die gesamten Wohneinheiten ansetzten , da das Dach eindeutig dem Gesamtgebäude zuzuschlagen ist. Bei der obersten Geschossdecke kann man meiner Meinung nach diskutieren...