Hallo zusammen,
Ich habe hier ein Angebot für eine Hybridheizung, bestehend aus Gaskessel und Wärmepumpe.
Weiß jemand wie ich die förderfähigen Kosten ermitteln kann?
Die Wärmepumpe ist förderfähig, der Gaskessel nicht,
aber was ist mit den anderen Komponenten, wie Speicher, Pumpe, gemeinsame Steuerung, etc.
Ich denke mal irgendwo gelesen zu haben, dass dieses dann anteilig förderfähig ist.
Aber zu welchem Anteil? Ist das irgendwo festgelegt?
Danke schonmal!
4 Antworten
Das ist im „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ geregelt (nicht direkt in der Förderrichtlinie), wo es heißt:
„Bei Kombi-/Kompaktgeräten, die sowohl eine Wärmepumpe als auch einen fossilen Wärmeerzeuger enthalten, gelten pauschal 65 % der Gesamtkosten als förderfähige Ausgaben.“
Das bedeutet konkret:
- Gesamtkosten Hybridgerät z. B. 10.000 €
- Förderfähige Ausgaben: 6.500 € (das entspricht 65 %)
- Zuschuss bei 30 % Fördersatz: 1.950 €
Zusätzliche Boni (Effizienz, Klimageschwindigkeit, Einkommen) können auf diese 6.500 € angerechnet werden, nicht auf die vollen 10.000 €.
@Michael: Sorry, so ganz stimmt das nicht. Wenn du den nächsten Satz liest, dann steht da nämlich:
Diese pauschale Regelung bezieht sich nur auf Kompaktgeräte, bei denen sowohl Wärmepumpe als auch der zweite Wärmeerzeuger herstellerseitig in einem Gerät verbaut werden.
Das bedeutet, dass die 65% pauschal bei Kompaktgeräten anzusetzen sind, wo eine Kostentrennung zwischen Wärmepumpe und Kessel nicht möglich ist.
Bei Einzelgeräten und nicht eindeutig zuordenbaren Kosten (Pufferspeicher, Verteilsystem etc.) zählt der Satz, den ich oben ebenfalls aus dem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten zitiert habe.
@Tania K. Oh, danke für diese Ausführung, das hatte ich übersehen. Prima !
Hier eine allgemeine Aussage aus dem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten:
In der BEG EM müssen alle förderfähigen Kosten dem Wärmeerzeuger in der/den Rechnung(en) zugeordnet werden. Werden gleichzeitig mehrere Wärmeerzeuger beantragt, so müssen nicht eindeutig zuzuordnende Kosten (bspw. Verteilsystem, Pufferspeicher) nach einem sachlich nachvollziehbaren Schlüssel auf die beantragten Wärmeerzeuger verteilt werden. Der Aufteilungsschlüssel kann sich an der Anlagenleistung orientieren. Eindeutig einem Wärmeerzeuger zuordenbare Kosten (bspw. Pelletlager, Wasserstoffspeicher) müssen diesem zugeschlagen werden.