Hallo Kollegen,
habe eine Frage zu den Förderfähigen Ausgaben und ob ich es so richtig verstehe:
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: (ohne iSFP) 30.000€ pro WE
Für Einzelmaßnahmen bez. Heizungstausch: 30.000€ 1.WE, 15.000€ 2-6 WE, 8.000€ ab 7.WE
Wie genau ist es Auszulegen. Bsp.: Ich habe ein MFH mit 5 WE, möchte aber nur in einer WE EM für dezentrale LWP durchführen. Sind die Förderfähigen Ausgaben dann
- 30.000€ oder aber
- (30.000€ + 4*15.000€)/5 = 18.000€
EM außer Heizungstausch weiterhin wie gewohnt fixer Betrag für förderfähige Ausgaben?
Beste Grüße
2 Antworten
Ja, für EM außer Heizungstausch fixer Betrag je Wohneinheit (30.000 Euro bzw. 60.000 Euro mit iSFP oder "nicht antragsberechtigt für iSFP").
um zu antworten.
Hallo Den_Scne,
deine Antwort B ist richtig.