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Förderfähige Ausgaben

Hallo Kollegen,

habe eine Frage zu den Förderfähigen Ausgaben und ob ich es so richtig verstehe:

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: (ohne iSFP) 30.000€ pro WE 

Für Einzelmaßnahmen bez. Heizungstausch: 30.000€ 1.WE, 15.000€ 2-6 WE, 8.000€ ab 7.WE

Wie genau ist es Auszulegen. Bsp.: Ich habe ein MFH mit 5 WE, möchte aber nur in einer WE EM für dezentrale LWP durchführen. Sind die Förderfähigen Ausgaben dann

  • 30.000€ oder aber
  • (30.000€ + 4*15.000€)/5 = 18.000€ 

 

EM außer Heizungstausch weiterhin wie gewohnt fixer Betrag für förderfähige Ausgaben?

 

Beste Grüße

2 Antworten

Hallo Den_Scne,

deine Antwort B ist richtig.

Ja, für EM außer Heizungstausch fixer Betrag je Wohneinheit (30.000 Euro bzw. 60.000 Euro mit iSFP oder "nicht antragsberechtigt für iSFP").

um zu antworten.