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Förderfähige Ausgabe im 2. Antrag

Hallo, 

ich bin gerade dabei, für einen Kunden den 2. Förderantrag im laufenden Jahr vorzubereiten. 

Bei der Erstellung der TPB wird die "Summe der geplanten förderfähigen Ausgaben" abgefragt. 

Angenommen im ersten Antrag wurden dort schon 45.000€ eingetragen - kann ich im 2. Antrag jetzt nur die noch die maximal möglichen 15.000 € geltend machen? 

Oder kann ich im 2. Antrag auch bis auf 60.000€ gehen? (Investitionsvolumen der 2. Maßnahme > 100.000€ 

 

Mir ist klar, dass der Kunde im Summe nur max. 60.000€ geltend machen kann. Muss das in der TPB aber schon so verrechnet werden? 

(1. Maßnahme wurde noch nicht umgesetzt) 

 

Viele Grüße

Bauklotz

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