Hallo zusammen,
ich starte gerade erst mit der Energieberatung, daher Verzeihung wenn die Frage allen anderen völlig klar ist...
Fall Neubau: welches Datum ist für die Förderung maßgeblich? Bauantrag? Genehmigung? Oder einfach nur der Antrag auf Förderung?
Wenn ein Bauantrag im letzten Jahr gestellt wurde, muss dann umgeplant werden, damit eine Förderung nach den Bedingungen 2023 erfüllt ist, oder gelten die Förderungen zum Zeitpunkt des Bauantrags?
Vielen Dank im Voraus!
E. Schelbert
1 Antwort
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Datum des Antrages auf Förderung.
Wenn letztes Jahr ein Bauantrag für ein Gebäude auf einem Niveau eines EH55 gestellt wurde, aber heute nur noch ein Förderprogramm für KFWG (auf Niveau EH40) existiert, dann ist eine Umplanung wohl notwendig. Oder man verzichtet auf die Förderung.