Ich bin momentan ein wenig verwirrt bezüglich der Förderung von Ferienhäusern im BEG EM Programm ...
Im offiziellen BAFA Infoblatt zu den förderfähigen Massnahmen und Leistungen heisst es:
„Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser dienen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen und sind daher gemäß GEG § 3 Nr. 33 als Wohngebäude einzustufen. Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser, die nicht in den Anwendungsbereich des GEG fallen, sind nicht förderfähig.“
Verwirrend - wonach richtet sich die Unterscheidung ob ein Ferienhaus in den Anwendungsbereich des GEG fällt ?
LG Chris
1 Antwort
um zu antworten.
Moin,
die Definition findest du ebenfalls im GEG §2 Anwendungsbereicht. Es hngt davon ab, wielange bzw wann das Ferienhaus genutzt wird.
2) Mit Ausnahme der §§ 74 bis 78 ist dieses Gesetz nicht (!) anzuwenden auf
8.Wohngebäude, die
a)für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder
b)für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt, und
Wenn keiner der beiden Paragraphen zutrifft fällt es in den Anwendungsbereich des GEG und es können Fördergelder beantragt werden.