Hallo zusammen,
bzgl. der Nachweispflichten eines EEE bei Fenstertausch habe ich folgende Frage:
Wie konkret müssen die in den TMA geforderten "Nachweise für die wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung" erbracht werden, wenn in einem Bestandsgebäude die Fenster komplett erneuert werden (bspw bei ungedämmter Fassade).
Wenn ich es richtig verstehe, kann ich den Gleichwertigkeitsnachweis über DIN 4108 Beiblatt 2 machen oder nach TFAQ 2.05 die Tabelle aus dem VFF Merkblatt ES.06. heranziehen. Kann mir das jemand bestätigen?
Eine letzte Frage zur DIN 4108 Bbl2, wie ist denn die Darstellung Nr. 225 in Tab 61 zu verstehen, hier sitzt das Fenster mittig in der Laibung, eine Dämmung ist aber nicht zu erkennen? Somit hätte ich den Gleichwertigkeitsnachweis ja immer erfüllt?
Vielen lieben Dank im Voraus für jeglichen Denkanstoß!
Grüße
2 Antworten
Gleichwertigkeitsnachweis im ungedämmten Bestandsgebäude? Dann kann man mit Ersatzsystem arbeiten und auch noch die Korrekturtemperatur verwenden...
dann besser gleich fRsi Berechnung mit realen Parametern durchführen
Die Ziffer "3" im Bild mit dem Strich zur Wand sagt dir etwas? Falls nein: Tabelle 3 auf Seite 29 gibt die Antwort.