Laut der letzten KfW-Info für Multiplikatoren können EEE jetzt keine Anträge für die Heizungssanierung als Bevollmächtigte erstellen.
Zitat:
Bei der KfW können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer (keine Bevollmächtigten) von
Einfamilienhäusern ab dem 27.02.2024 im Kundenportal "Meine KfW" einen Zuschuss beantragen.
Hierfür wird eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt.
Die meisten meiner Kunden sind froh und dankbar, wenn die Abwicklung für sie übernommen wird.
1 Antwort
um zu antworten.
Moin,
ja, das habe ich auch mit Verwunderung gelesen. DIe Baubegleitung fällt nicht weg ( siehe anderen Post). Aber in der Tat habe ich für die meisten Kunden bisher auch die Antragstellung als Bevollmächtigter übernommen ( ich weiß "Haftungsprobleme" :) ). Die BzA muss ja weiterhin ein Sachverständiger erstellen, aber dass der Antrag nun selbst vom Fördernehmer eingereicht werden muss, wird viele - vor allem nicht so "computer-affine" vor Probleme stellen. Mal abwarten, ob das so bleibt...