@alle:
GEG §96 besagt doch unverändert, das eine Fachunternehmer unmittelbar nach seinem Werk dem Bauherrn eine Unternehmererklärung liefert. Hat sich das denn geändert? Mir ist so, als hätte ich etwas gelesen, ich finde aber nichts.
Für die BEG habe ich eine Vollmacht angenommen, davor wird ja doch eher gewarnt. Ich verlange von den Unternehmern deshalb eine Unternehmererklärung, muss die aber ständig bitten, von sich aus macht keiner was.
Wie geht Ihr damit um?
3 Antworten
gute Idee!!
..dachte ich mir auch . Wir haben vor längerem , zum Teil 1 Jahr nach Fertigstellungsmeldung noch Erklärungen von
unseren Handwerkern einfordern müssen. Lamdawerte z.B. Bemessungswerte und Nennwerte oder Wärmdurchgänge von Fensterelementen ... keine korrekte Darstellung in den U-Erklärungen usw.
Da lässt Du so viel Zeit liegen , das prägt für die Zukunft. Jetzt haben/fordern wir in den Verträgen eine Fachplanungsposition für den Handwerker im Mittel um 200-500 € , da stehen genau diese in elektronischer und Papierform abzugebenden Dinge drin .... Abgabe vor Baubeginn !
Finale Nachführung bis spätesten´s nach Abnahme durch den BH.......... incl.
MFG RR
Moin,
bei uns ganz einfach, jede Ausschreibung (oder Angebot) beinhaltet die Dokumentation zum KfW-Haus BAFA EM oder jetzt auch
KfW-EM Heizung usw..... Demnach gibt´s erst die Schlußrechnungsfreigabe der letzten 10 % wenn .............
Ich renne keinem mehr hinterher.
MFG RR