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Fachunternehmererklärungen / Vollmacht für BEG

@alle:

GEG §96 besagt doch unverändert, das eine Fachunternehmer unmittelbar nach seinem Werk dem Bauherrn eine Unternehmererklärung liefert. Hat sich das denn geändert? Mir ist so, als hätte ich etwas gelesen, ich finde aber nichts.

Für die BEG habe ich eine Vollmacht angenommen, davor wird ja doch eher gewarnt. Ich verlange von den Unternehmern deshalb eine Unternehmererklärung, muss die aber ständig bitten, von sich aus macht keiner was.

Wie geht Ihr damit um?

 

3 Antworten

Moin,

bei uns ganz einfach, jede Ausschreibung  (oder Angebot) beinhaltet die Dokumentation zum KfW-Haus  BAFA EM  oder jetzt auch 

KfW-EM  Heizung   usw..... Demnach gibt´s erst die Schlußrechnungsfreigabe   der letzten 10 %  wenn .............

Ich renne keinem mehr  hinterher.  

MFG RR 

gute Idee!!

..dachte ich mir auch .  Wir haben vor längerem   ,  zum Teil 1 Jahr  nach Fertigstellungsmeldung noch   Erklärungen  von 

unseren Handwerkern einfordern müssen. Lamdawerte z.B.  Bemessungswerte und  Nennwerte    oder  Wärmdurchgänge von Fensterelementen ... keine korrekte Darstellung in den U-Erklärungen usw.

Da lässt Du so viel Zeit liegen ,  das prägt für die Zukunft.   Jetzt haben/fordern  wir in den Verträgen  eine Fachplanungsposition für den Handwerker  im Mittel um 200-500 €  , da stehen genau diese in elektronischer und Papierform   abzugebenden Dinge drin .... Abgabe vor Baubeginn !

Finale  Nachführung bis spätesten´s nach  Abnahme durch den  BH..........  incl. 

MFG RR 

um zu antworten.