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Fachunternehmererklärung Heizungstausch KfW

Hallo an alle,

die ersten in 2024 bei der KfW beantragten Wärmepumpen sind jetzt eingebaut, die Firmen rechnen mit den Endkunden ab - aber für die Fachunternehmererklärung KfW gibt es noch keine Vorlage. Auf der BAFA-Vorlage steht "für Anträge bis 31.12.2023".

Habe bei der KfW angefragt, die Mitarbeiterin wusste nicht, dass es sowas gibt, und konnte mir das nicht beantworten. Weiß irgendjemand, ob die KfW eine Fachunternehmerklärung von der Heizungsfirma wird haben wollen? In einem halben Jahr kann ich hinter den Firmen auch nicht mehr hinterherrennen. Wenn die einmal abgerechnet haben, kann das langatmig werden.

Wie handhabt ihr das? Nur das vdz-Formular anfordern? Oder habe ich was übersehen?

Gruß, Andrea

4 Antworten

Ich würde das alte Formular verwenden und "für Anträge bis 31.12.2023" durchstreichen und ergänzen "für Anträge bei inkompetenten Behörden ab 01.01.2024". 

Weiß schon jemand hierzu etwas neues? Oder ist die Fachunternehmererklärung nach GEG vielleicht gemeint?

Ich meine in einem Seminar gehört zu haben, dass die "BnD" dann als Fachunternehmer-Erklärung gewertet wird. Seit 2024 dürfen ja auch Heizungsbauer die BzA erstellen und da wäre es Quatsch, wenn die sich selbst eine FUE ausstellen.  Aber da es die BnD noch nicht gibt ( ab Ende September!) , weiß auch noch niemand, wie die aussehen wird.  

welcome to absurdistan

Genau...so habe ich das auch verstanden....die klassische FUE gibt es bei der KFW wohl nicht....

Wird sich alles zeigen wenn es im Herbst an die Auszahlung geht 

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