In der Fachunternehmererklärung der BAFA wird nach der Speichergröße gefragt .
Ist hier der Brauchwasserspeicher gemeint oder der Pufferspeicher.
Da die Hersteller unterschiedliche Größen haben von Speichern und in den technischen Mindestförderungen keine Mindestgröße vorgegeben ist , sollte überhaupt etwas in der Fachunternehmererklärung eingetragen werden ?
2 Antworten
Danke
um zu antworten.
Moin, die Pufferspeichergröße ist meines Wissens nach nur bei Pelletkesseln relevant, dort gibt es eine Mindestgröße, und die wird dann vom Bafa geprüft.
Hier einfach die Pufferspeichergröße eintragen, falls es einen gibt.
VG Andrea Kiewitt