Hallo,
ein Energieversorger hat mich kontaktiert, mit der Bitte um Unterstützung bei der Antragstellung für Förderung des Anschlusses von Wohngebäuden an ein neu zu errichtendes Wärmenetz!
Ist vor Anschluss von Wohngebäuden an ein neues Wärmenetz zur Inanspruchnahme der "Heizungsförderung"-Anschluss von Wärmenetz bei der KfW auch eine raumbezogene Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erforderlich?
Das Förderverfahren scheint ja prinzipiell das gleiche wie auch bei der WP zu sein, oder gibt es Unterschiede?
Worauf muss geachtet werden?
Danke und Grüße aus Thüringen
1 Antwort
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Grundsätzlich gelten für die Förderung zum Austausch eines Wärmeerzeugers in der BEG EM die Technischen Mindestanforderungen und Nachweise gem. Punkt 3.1 - dort ist (unter Anderem) die Heizlastberechnung nach DIN 12831 aufgeführt - in der Regel dürfte diese der Versorger aber sowieso verlangen zur Festlegung der Anschlussleistung. Zusätzlich zu den übergreifenden Nachweisen für den Austausch von Wärmeerzeugern (z.B. hydr. Abgleich Verfahren B) gilt für den Fall von Wärmenetzen noch alles unter Punkt 3.9:
3.9 Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
3.9.1 Anforderungen
Gefördert wird der Anschluss beziehungsweise die Erneuerung eines Netzanschlusses an ein Gebäudenetz, wenn
dessen Wärmeerzeugung zu einem Anteil von mindestens 25 Prozent durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare
Abwärme erfolgt oder an ein Wärmenetz.
3.9.2 Nachweise
– Bilanzierung und Nachweis des Anteils erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbare Abwärme in Gebäudenetzen
erfolgt in Anlehnung an DIN V 18599 beziehungsweise in Anlehnung an das AGFW-Arbeitsblatt FW 309
Teil 5 zusammen mit der dazugehörigen Musterbescheinigung nach FW 309 Teil 7
– Bestätigung des Fachunternehmers über den geforderten Mindestanteil erneuerbarer Energie und/oder unvermeidbarer
Abwärme im Gebäudenetz
– Fachunternehmerklärung
– vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen
Investitionsmaßnahmen und -ausgaben