Folgender Fall: für das schon ältere, von den Eigentümern selbst bewohnte Eigenheim wurde 2021 eine Effizienzhaus-85-Sanierung bewilligt. Bereits ohne die Dämmung des Daches ist die Förderhöchststumme erreicht worden (Dämmung der Fassade & Kellerdecke, neue Fenster usw).
1) Ist es daher möglich, die Dachdämmung nicht bei der KfW als angefallene Kosten einzureichen, sondern zur Einkommmensteuer (EStG)-Steuerermäßigung?
2) Für die Erreichung der Zielwerte des Effizienzhaus 85 ist die Dachdämmung natürlich erforderlich. Wie würde man dann mit der Rechnung & Fachunternehmererklärung dazu umgehen?
Den ersten nachfolgenden Satz im Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur EStG-Förderung nach § 35c lese ich als Bestätigung, dass das zulässig wäre.
3) Versteht jemand, was der zweite Satz in dem Kontext bedeutet?
"Entscheidend ist, ob für die jeweilige energetische Maßnahme an sich (z. B. Erneuerung der Heizungsanlage, Wärmedämmung von Wandflächen, Wärmedämmung von Dachflächen) eine öffentliche Förderung, z. B. durch die KfW, erfolgt ist. Nicht entscheidend ist hierbei, ob sich alle Aufwendungen der jeweiligen energetischen Maßnahme auch tatsächlich im Rahmen der öffentlichen Förderung ausgewirkt haben...." (S. 20/21)
(Hier findet sich das Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreib…)
3 Antworten
Richtig, die Rechnung nicht mit einreichen, aber die Dämmqualität bestätigen. Haben Sie für das Projekt die Berechnung und die Baubegleitung durchgeführt?
Danke - darf ich noch nicht - aber mir gehört das Haus. Der betreuende Energieberater ist leider derzeit nicht erreichbar.
Update: das Finanzamt bestätigt, dass man so vorgehen könne.
Nun bleibt noch die Frage, wie man mit der Dachdämmung bei der KfW-Effizienzhaussanierung umgeht, da die Rechnung für die Dachdämmung ja nicht zur Förderung eingereicht werden kann, wenn man sie schon bei der Steuer einreicht.
Oder ist es dann Aufgabe des Energieberaters, zu bestätigen, welche Dämmwerte am Dach das Haus nun erreicht hat und er tut das auf Basis der Rechnung & Fachunternehmererklärung des Dachdeckers?