Ich wollte gerade einen TPN erstellen und habe eine Systemmeldung (siehe Anhang ) erhalten.
Der iSFP ist erstellt und liegt dem BAFA seit März zur Prüfung vor, eine Auszahlung ist noch nicht erfolgt. Hat es dazu Informationen gegeben die ich verpasst habe?
5 Antworten
Wie soll das funktionieren, der Kunde kann doch nichts dafür, dass die Abrechnung des ISFP erst mit monatelanger Verzögerung erfolgt.
Gerade heute zu diesem Thema (Prüfung ISFP) eine Mail vom BAFA bekommen.
Siehe fetter Text.
Sehr geehrter Herr.... ,
es werden in Kürze einige Vorgänge ausgezahlt und Rückfragen versendet. Zudem gelten für Anträge bei dem der Verwendungsnachweis ab September 2024 eingereicht wurde folgender Text:
Anträge wie auch Verwendungsnachweise bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs. Die Bearbeitungsdauer der Verwendungsnachweisunterlagen variiert von Fall zu Fall und hängt davon ab, ob ein Vorgang bei der Prüfung in tatsächlicher und/oder technischer Hinsicht Probleme aufwirft, die gegebenenfalls zu Nachfragen Anlass geben. Es lässt sich daher zur Dauer der Bearbeitung keine allgemeingültige Aussage treffen.
Ausnahmsweise ziehen wir Vorgänge in der Bearbeitung vor, wenn
1. eine Maßnahme aus dem iSFP bereits vollständig umgesetzt wurde und nun der Verwendungsnachweis nach der BEG EM erbracht werden soll
oder
2. die Verwendungsnachweisunterlagen uns mindestens seit drei Monaten vollständig vorliegen.
Sie können sich zum gegebenen Zeitpunkt gern noch einmal melden.
Hier noch einige wichtige Informationen:
• Die Energieberatung darf nach Antragstellung auf eigenes Risiko auch schon vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides durchgeführt werden, das heißt, der iSFP darf angefertigt und dem Beratungsempfänger erläutert und ausgehändigt werden, ebenso ist es förderrechtlich zulässig, dass schon eine Rechnung gestellt und diese entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bezahlt wird.
• Für eine Einzelmaßnahme kann ein Förderantrag auch schon dann gestellt werden, wenn der Zuwendungsbescheid für die Energieberatung für Wohngebäude noch nicht erteilt worden ist. Dies gilt auch, wenn beabsichtigt ist, den iSFP-Bonus und/oder die höheren Investitionskosten nach der BEG EM in Anspruch zu nehmen. Es ist dafür ausreichend, dass der iSFP vorliegt. Insofern verweise ich Sie auf die FAQ Nr. 2.12 des BMWK zur BEG EM unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html.
• Seit dem 16. Juli 2024 steht ein Portal auch für die Vorgänge zur Förderung von Energieberatungen zur Verfügung. Mit einer Einschränkung: Über das Portal sind Vorgänge nur zu finden, wenn der Antrag auf Erteilung eines Zuwendungsbescheides nach dem 15. Juli 2024 gestellt wurde. Für ältere Vorgänge existiert kein Portal, diese lassen sich leider auch nicht in das neue Portal überführen.
Mit freundlichen Güßen
im Auftrag
Wie die beiden Ausnahmen umgesetzt werden können steht da aber nicht :(((
Alles schön und gut. Wenn der iSFP beim BAFA noch nicht gänzlich abgearbeitet (genehmigt und ausbezahlt) wurde, kann man einen Antrag nicht stellen, da der Server den laufenden iSFP nicht erkennt. Ich musste abwarten, bis dieser ausbezahlt war. Dann erst konnte ich den Antrag mit iSFP und zugehöriger Nummer stellen.
Ist ja eigentlich bekannt, dass der TPN mit 5% Bonus erst nach Prüfung des ISFP erfolgen kann. Die erfolgte Auszahlung ist mit der erfolgreichen Prüfung gleichzusetzen. Also kein TPN vor Auszahlung möglich