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Erhöhung Förderquote per iSFP für Dachsanierung (vs. Dämmung oberste Geschossdecke)

Moin,

Ich habe von einem Planer mit dem ich gelegentlich zusammenarbeit folgendes gehört, was er erfüllen/nachweisen mußte:

Geplant Dachsanierung MFH einer WEG.

Die Erhöhung der Förderquote (20% auf 60.000€/WE statt 15% auf 30.000€/WE) wird nur bewilligt, wenn das DG ausgebaut ist, oder im Zuge der Maßnahme ausgebaut wird. Ansonsten wird nur die Dämmung der OGD mit höherer Quote gefördert, und eine Dachsanierung nur mit 15% auf 30.000€/WE. Außer man kann nachweisen, daß es keine Kellerabstellräume gibt, das DG daber für Abstellräume benötigt wird und das da eine ODG Dämmung reinzufiedeln aufwendiger als eine Dachdämmung wäre.

  1. Ist das tatsächlich so?
  2. Trifft das wenn ja, auch auf Ein-/Zweifamilienhäuser zu?

Vorab Danke für erhellenden Input.

VG Miko

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