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Ergänzungskredit Modalitäten

Guten Tag ich habe gelesen, dass es ab 2024 auch für Einzelmaßnahmen eine zinsgünstige Finanzierung geben soll. Hieran sind ja aber zwei wichtige Bedingungen geknüpft. Man muss selbstnutzender Eigentümer sein und darf maximal ein zu versteuerndes Haushalteinkommen von 90.000€ haben. Ich habe nun folgenden Fall.

Der Bauherr ist eine GmbH (Immobilienverwalter) und pocht sehr auf ein günstiges KfW-Darlehen, da sich die Maßnahmen ansonsten nicht rechnen sollen.

FRAGE: Hat der Bauherr überhaupt Anspruch auf einen Ergänzungskredit? Ich habe da meine Zweifel.

Da es ein Gründerzeithaus mit schicker Fassade ist wäre alternativ nur eine EffH 85 Sanierung möglich. Ich bezweifle die Realisierbarkeit aber stark da ich die Außenwände nur von innen dämmen kann. Ich müsste übermäßig bei Dach, Fenster und Kellerdecke kompensieren auch wegen dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10.

FRAGE: Hat jemand einen Vorschlag oder Erfahrungswerte?

4 Antworten

Moin,

gehe zur Stadtplanung und mach eine erhaltenswerte Bausubstanz draus. 

Oder ist es ein NWG ?! 

MFG Rüdiger

Ja, das wäre ein Gedanke. Ist das denn so einfach aus einem Gebäude erhaltenswerte Bausubstanz bzw. ein Denkmal zu machen? Das wäre Sache der Bauherren. Die andere Sache ist aber für die Denkmalhäuser keine Energieberatung geben darf. Allgemein ist diese Qualifikation bei uns Energieberatern ja Mangelware.

Es soll im Zuge der Sanierung im EG eine Gewerbeeinheit entstehen. In den höheren Stockwerken sind es dann 5 Wohneinheiten.

Antwort auf von architektenrr@…

Guten Tag,

der Bauherr weiß doch schon "Bescheid", oder ? Als Immobilienverwalter doch sowieso per se und a priori.... Kennen wir doch alle, denke ich.

Also bitte ihn zügig zur Bank/Sparkasse schicken, da KfW-Kredite immer über die Bank/Sparkasse laufen (schon immer!),  und dann kann er das ja dort klären, ob er einen der neuen "KfW-Ergänzungskredite" auch wirklich bekommen wird ab dem 01.01.2024. Falls dann die  Banken/Sparkassen überhaupt davon etwas wissen und die Präliminarien auch kennen.....

Wir als EEE sind doch keine Bankberater!

Moin,

meine Wohngebäude  , eingestuft als  erhaltenswerte Bausubstanz, hatten allesamt  wunderschöne Schmuckfassaden oder  freigelegte  Fachwerke . Schau mal in da Formblatt der KfW-B, da findet sich immer ein Weg diese Einstufung von der Stadt/Gemeinde  zu bekommen.

Du schreibst ja auch, Innenwanddämmung  ist geplant , da wird die  Bilanzierung mit einer anderen KfW-Haus-Stufe  schon sportlich. 

Einen EEE (Denkmal) sollte man doch wohl finden, Ihr könnt Euch doch in die Planung reinteilen. 

MFG Rüdiger

 

um zu antworten.