Ein Kunde möchte seine 5 Jahre alte Gas-BW-Therme mit einer Wärmepumpe ergänzen, die es auch passend zu dem Heizungssystem gibt. Meine Frage an die Experten:
Wie wird die Wärmepumpe gefördert bzw. wie muss ich den Förderantrag (vor dem 15. August) stellen?
a) als Gas-Hybrid, da das finale Heizungssystem defacto eine ist?
b) Als Wärmepumpe, da ja "nur" eine Wärmepumpe eingebaut wird?
3 Antworten
Moin,
sehe ich auch so. Genau dazu habe ich vorgestern eine Anfrage beim BAFA-Beraternetzwerk per mail gestellt. Wenn die Antwort kommt, poste ich diese hier...( Ich hoffe, noch in 2022 :) )
Kann doch nicht sein, dass wir immer nach Einschätzung/Meinungen/Auslegung arbeiten müssen-irgendwann muss es doch mal rechtssicher sein... Aber die Formulierungen der Gesetzgeber sind eben teilweise unpräzise oder unvollständig. Da sollten mal Vertreter der Verbände mit einbezogen werden - das würde unseren Job deutlich entlasten
Grüße aus Hamburg
ursprüngliche Frage hat sich erledigt
Hallo Kai,
in diesem Fall wird es wie von dir als b) beschrieben gefördert. Es wird nur die Wärmepumpe eingebaut auch wenn die Anlage später als Hybrid läuft.
Bis zum 14.08 mit 35% ab dem 15.08. mit 25%.
Ich würde es so sehen, dass ab dem 15.08. dennoch komplett neue Hybridanlagen gebaut werden können und dann nur der Wärmepumpenanteil förderfähig ist. Dann jedoch nur mit 25% und ohne Heizungstausch Bonus, weil ja noch fossile Brennstoffe eingesetzt werden.
Das alles ist wie immer nur meine Meinung und Auslegung :-)