Ich habe beim Bafa nachgefragt, wie es mit Zuschüssen für Energieberatung aussieht, wenn ein Energieberater Miteigentümer ist, zum Beispiel in einer WEG. Das ist die offizielle Antwort: "Bei der Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) kann nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis ein zugelassener Energieberater, der Miteigentümer eines Wohngebäudes ist, hierfür eine nach der EBW-Richtlinie geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen." Heißt für mich: Nur bei Alleineigentum gilt der Ausschluss von der Förderung.
2 Antworten
Ich habe nicht nur die eine telefonische Bestätigung, sondern auch die schriftliche Bestätigung der KfW vorliegen, dass ich als gelisteter EEE die Förderugen zur Sanierung des eigenen EFH beantragen darf. Ob das BAFA das für Einzelmaßnahmen ebenfalls erlaubt, das kann ich nicht sagen.
Wenn man die BAFA FAQ liest schaut es so aus dass die BAFA BEG Förderung für Energieberater möglich ist - der Ausschluss bezieht sich lediglich auf den ISFP Bonus welcher Energieberatern leider verwehrt wird ...
Siehe POS. 9.15 in folgendem Dokument ...
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ…