Guten morgen zusammen,
ich reihe mich in die vielen neuen Fragen zu den neuen Vorgaben ein und würde gerne eure Meinung zu den förderfähigen Kosten wissen: 30.000€ im Normalfall, 60.000€ bei iSFP oder nicht antragsberechtigt.
Mehr Kosten bei iSFP kann man irgendwie verstehen, aber was hat das für einen Sinn, dass ein nicht-Antragsberechtigter die doppelten Kosten ansetzten kann? Und unter 5.2 Abs. 1 fallen auch Energieberater darunter, welche das eigene Bauvorhaben fördern wollen, darunter. Der Energieberater betreut ein fremdes Wohngebäude, 30.000€ Kosten; betreuet eigenes Wohngebäude, 60.000€ Kosten?
Verstehe ich das falsch?
1 Antwort
um zu antworten.
Nun als Energieberater kann man den ISFP Bonus und damit die zusätzlichen 30k erstmal nicht bekommen.
Um hier ein Stückweit Gerechtigkeit zu schaffen können wir EB auch 60 K ansetzen allerdings ohne die zusätzlichen 5 %