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Energieberatung für Wohngebäude (EBW) - förderfähige Kosten nach 5.2

Guten morgen zusammen,

ich reihe mich in die vielen neuen Fragen zu den neuen Vorgaben ein und würde gerne eure Meinung zu den förderfähigen Kosten wissen: 30.000€ im Normalfall, 60.000€ bei iSFP oder nicht antragsberechtigt. 

Mehr Kosten bei iSFP kann man irgendwie verstehen, aber was hat das für einen Sinn, dass ein nicht-Antragsberechtigter die doppelten Kosten ansetzten kann? Und unter 5.2 Abs. 1 fallen auch Energieberater darunter, welche das eigene Bauvorhaben fördern wollen, darunter. Der Energieberater betreut ein fremdes Wohngebäude, 30.000€ Kosten; betreuet eigenes Wohngebäude, 60.000€ Kosten?

Verstehe ich das falsch?

1 Antwort

Nun als Energieberater kann man den ISFP Bonus und damit die zusätzlichen 30k erstmal nicht bekommen.

Um hier ein Stückweit Gerechtigkeit zu schaffen  können wir EB auch 60 K ansetzen allerdings ohne die zusätzlichen 5 % 

um zu antworten.