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Energieberatung für ein Reihenhaus mit Gemeinschaftseigentum

Hallo alle zusammen,

ich habe hier eine etwas unklare Situation. Es handelt sich um ein Gebäude, dreigeteilt, wenn auch verschachtelter als man mag. Wenn ich mich an den tFAQ BEG EM Punkt 1.10 halte, kann ich in drei separate Eigentümer (eigene Hausnummer, eigener Zugang, Brandwände, eigene Anlagentechnik und vorliegende Energieausweise) aufteilen. Einer von ihnen möchte gerne einige Maßnahmen vornehmen und möchte gerne eine Energieberatung (iSFP). Problem an der ganzen Situation ist, daß nun aber dieses eine Gebäude zwar 3 Hausnummern inkl. 3 Eigentümer  hat, aber Fassade inkl. Fenster sowie Dach über eine Wohnungseigentümergemeinschaft zu je 1/3 aufgeteilt wird (Stichwort Gemeinschaftseigentum).

Wie nun herangehen? Bilanzierung aller 3 EFH/WE macht gerade in dem Moment, wo einer sein Reihenhaus mit eigener Heizungsanlage erneuern will, gar keinen Sinn? Wer darf nun den iSFP beantragen? Die WEG oder der Eigentümer des Reihenhauses? Das BAFA ist an der Stelle leider nicht hilfreich.

Vielleicht hat ja jemand so etwas ähnliches gehabt und einen Tip?

Danke!

2 Antworten

Hallo,

ich gehe einmal davon aus, dass die Anlagentechnik nicht zum Gemeinschaftseigentum zählt.

Folgende vorgehensweiße , wäre denkbar:

Den ISFP, nur für das Haus erstellen, welcher die Maßnahmen durchführen will, also

WEG

Straße - Hn etc.

Geht es dann um die Beantragung von Fördergeldern, können die Maßnahmen an der Gebäudehülle ( AW, Dach Fenster etc. über die WEG ( hier alle 3 Häuser) beantragt werden.

Für die Erneuerung der Anlagentechnik, die Antragsstellung vom Hauseigentümer, also nicht über die WEG. Der ISFP Bonus könnte auch hier gewährt werden, da ja Objektbezogen.

Ich würde aber im Antrag die Situation wie oben beschrieben mit anfügen.

Was meinen die Kollegen ( innen) hierzu ?

Hallo,

so wie das sehe, sind wir als Energieberater unterwegs und nicht als Anwalt. Ich würde, da jedes Haus eine eigene Adresse hat und der Besitzer des Hauses mit Interesse an eine Sanierung in Einzelmaßnahmen hat, einen iSFP erstellen. Inwieweit er die Maßnahme umsetzten kann, muss er dann mit den anderen Besitzern klären bzw. vertraglich vereinbaren und sich als Fördergeld – Antragsteller eine Genehmigung für die eigene Fassadensanierung der Nachbarn geben lassen. Außerdem kann ich ohne Auftrag nicht in die Nachbargebäude. Im Förderantrag ist anzukreuzen „Befinden sich an dem angegebenen Standort mehrere Gebäude?“ und da ein Reihenhaus in z. B. a, b, c ist es ein Einzelhaus mit eventuell 2 benachbarte beheizte Häuser. Und ich habe im Antrag noch nie gesehen, sind Sie alleinige Besitze der Fassade und alternativ gibt es noch eine Innendämmung.

Gruß aus dem Münsterland.

Andreas

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