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Energieberatung für ein abgebranntes Haus

Haus aus den 70er, bis auf die Mauern abgebrannt, aber der alte Heizkessel steht noch. 

Der Besitzer will das Haus beim Wiederaufbau energetisch auf Stand bringen und sinnvollerweise einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.  

Wird die Energieberatung auch bei diesem Objekt gefördert? Hat vielleicht schon mal jemand einen vergleichbaren Fall gehabt?

8 Antworten

Naja schon extrem grenzwertig. :)

Mit EM wird das eh nix werden sondern wenn dann eine EH Sanierung...und dafür bringt der ISFP nix. 

 

Hallo, 

Das hatten wir hier vor kurzem schon einmal. 

Wo soll die Grundlage für den Ist Zustand sein, wenn kein Dach, Fenster etc. vorhanden ist. 

Das Erstellen eines ISFP ist meiner Meinung nach nicht möglich, und für solche Fälle sicher auch nicht angedacht. 

 

Auf welcher baurechtlichen Grundlage wird denn das Haus wieder aufgebaut? Das könnte ja auch ein Neubau sein, dann wäre es ja nicht mal ein EH Sanierung...

Die Fenster sind noch drin, wenn auch defekt und sogar der alte Heizkessel ist noch vorhanden, das wäre die Grundlage.  Da das Haus ja sowieso komplett energetisch saniert werden soll, spielt es doch auch keine Rolle welche Fenster herauskommen, wichtiger ist doch, welche Fenster eingebaut werden.

Ganz so abwegig finde ich es nicht, hier einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Im Gegenteil, genau das ist doch die Intension des iSFP, 
sanierungswillige Eigentümer alter Häuser einen Leitfaden an die Hand zu geben, um Ihr Gebäude sinnvoll energetisch auf Stand zu bringen! 

 


 

Hallo Kai, 

Ich will ja hier nichts in Abrede stellen, aber ich sehe das Problem wirklich in der Datenaufnahme. Beim Blick ins Handbuch Energieberater/innen, unter Punkt 5.1.3, sind die Bauteile aufgeführt, welche bilanziert werden müssen. Darunter fällt auch Dach, oberer Gebäudeabschluss. Hier muss auch der Schichtaufbau ermittelt werden. Hier sehe ich nun schon das Problem, was hier im aktuellen Fall angegeben werden soll. 

Gruß 

Werner 

Ich habe mittlerweile Antwort von der BAFA zu dem Thema erhalten. Die BAFA verweist auf die FAQ- BEG WG / BEG/BEG NWG KFN , Punkt 1.10 "Abriss, Wiederaufbau", "was auch auf die Energieberatung anzuwenden ist".

D.h. für mich, da alle Gebäudewände noch bestehen, handelt es sich um eine Sanierung, womit eine geförderte  Energieberatung und Ausstellung eines iSFP möglich ist.  Ich werde dann mal einen Förderantrag stellen!

 

Und was soll der ISFP da bezwecken ???

Außer dass der EEE Geld verdient :) 

Moin,

warum  reguliert die Versicherung da nicht !   Dann wäre das ganze  doch  recht einfach 

geregelt.   Ich sehe da  bisher nur  Arbeitsbeschaffung  mit sinnhaftem  Ausgang ?!?, für wenn?. 

Sorry , aber da wäre mir gerade meine Zeit zu Schade , Du musst Dir  aus  einem  Asche-Kohle

usw.  - Haufen ..... Basic´s  rausbuhlen, die  einfach keinem mehr  eine  schlagkräftige Aussage beschaffen.

MFG  Rüdiger 

 

 

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