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Energieberatung als ausführendes Unternehmen

Guten Tag,

ich habe zu Beginn des Jahres die Weiterbildung zum EEE abgeschlossen und wir planen in unserer Dachdeckerfirma Energieberatungsleistungen nun mit anzubieten, um es dem Kunden möglichst komfortabel zu machen. Die Anfragenzahlen für die Förderungen steigen auch immer weiter, wie wir selbst merken.

Nun habe ich eine Frage. Man darf ja grundsätzlich als ausführende Firma eine Einzelmaßnahme beantragen, sofern dies nur eine Maßnahme betrifft (Bundesanzeiger Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom: 16.09.2021). Nun ist es ja im konkreten Fall Dach so, dass in der Regel die Dachfläche, sowie die Dachfenster erneuert werden. Ist es dann als Dachdeckerunternehmen überhaupt möglich gleichzeitig als Energieberater aufzutreten, da ja eigentlich die Förderung DACH und die Förderung FENSTER beantragt werden müssen. Oder würde man in diesem Fall beide Maßnahme in der Förderung DACH zusammenfassen.

Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich?

 

Vielen Dank.

4 Antworten

Hallo ...,

meiner Meinung nach sind für Förderungen an der Gebäudehülle grundsätzlich Energieberater aus der EEE-Liste einzubinden. Wenn sie dort die Zulassung haben, was ich als schwierig erachte, da sie ja unabhängig beraten sollen, dann sollten sie das machen können. Also Ausbildung alleine reicht nicht, sondern die Eintragung in die Energie-Effizienz-Expertenliste.

Ich finde es derzeitig auch schwierig, wie die Heizungsbauer mit dem Thema beim Heizungstausch umgehen, es wird nur die Heizung gesehen, aber nicht das ganze Gebäude. Ich hoffe, das sie als Dachdecker ebenfalls so an die Sache herangehen und den Kunden neben dem Dach auch über alle anderen Themen zum Gebäude beraten.

Viel Erfolg. ;-)

Moin,

das Thema ist wieder aktuell geworden, da ich nun für eine Kundin ein Dach mit einem Dachfenster beantragen soll. Ich bin im ausführenden Dachdeckerunternehmen beschäftigt.

 

Vom BAFA habe ich diese Aussage bekommen:

"Betreffend Ihrer Anfrage, die einzubindenden Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten müssen grundsätzlich vorhabenbezogen unabhängig sein, damit eine Förderung durch die BEG möglich ist. Eine Ausnahme besteht, wenn lediglich eine einzige Einzelmaßnahme (z.B. Erneuerung oder Ersatz von Fenstern) umgesetzt werden soll. In diesem Fall darf die Fachplanung und Baubegleitung auch durch bei Lieferanten oder Fachunternehmen angestellte Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten vorgenommen werden. Wobei die Bauteilgruppe Dach und Dachfenster als zwei verschiedene Maßnahmen zu werten sind. Allerdings könnten beide in einem Antrag zusammengefasst werden als Maßnahmen an der Gebäudehülle "Dachsanierung"."

 

 

Wie würdet ihr die Sachlage einschätzen?

Hallo,

die ganze Sache ist tatsächlich wieder aktuell, und auch in den neuen Richtlinien (30.12.2022) ganz neu beschrieben worden.

Die Antwort des Bafa ist in dem Zusammenhang veraltet und nicht hilfreich, da sich die Aussage auf die alten Richtlinien bezieht. Den besagten Passus gibt es nicht mehr.

Im Übrigen gilt auch folgender Satz (aus den Richtlinien):


"Das BAFA und die KfW erstellen in enger Abstimmung mit dem BMWK die Antragsverfahren nebst etwaig erforderlichen Bestätigungen bzw. Nachweisen und informieren darüber auf ihren Webseiten.


Von KfW und BAFA erstellte Programminformationen, die Gegenstand, Förderkonditionen und Antragsverfahren zur
BEG für Interessierte leicht verständlich zusammenfassen, müssen in ihren Inhalten mit der vorliegenden Richtlinie
übereinstimmen. Inhaltliche Änderungen der Programminformationen müssen mit dem Bund abgestimmt werden.
Widersprechen sich die Programminformationen und die vorliegende Richtlinie, hat letztere Vorrang.

..."

Gutes Gelingen und schönes Wochenende.

 

Ja das sich Ende des Jahres was geändert hat, ist mir auch aufgefallen. Würdet ihr sagen dass es daher nun als Handwerker gar nicht mehr möglich ist?

mfg

 

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