Guten Tag liebe Kollegen,
wie Ihr bestimmt alle mitbekommen habt, hat sich das Antragsverfahren für die Energieberatung seit heute geändert.
Beim Login ins alte Antragsportal ist mir nun jedoch folgende Meldung aufgefallen:
...Verwendungsnachweise für Anträge, die ab dem 01.07.2023 gestellt wurden, können ausschließlich über diese Internetseite eingereicht werden (voraussichtlich ab Ende September). Das entsprechende Formular finden Sie, sobald es zur Verfügung steht, unter > Informationen zum Thema > „Formulare“
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird sich die Wartezeit bei der Bearbeitung der Verwendungsnachweise und damit bei der Auszahlung der Fördergelder aus zwei Gründen extrem verlängern.
1. Für die Energieberatungen die ab Juli ausgeführt weden, kann schonmal von einer zusäztlichen Wartezeit von 3 Monaten ausgegangen werden, da die Bearbeitung durch das Bafa erst im Oktober erfolgen wird.
2. Die gebündelte Menge an Verwendungsnachweisen die der Behörde im Zeitraum bis "Ende September" vorliegen wird, verlängert die Bearbeitungszeit zusätzlich.
Es gibt zwar die Möglichkeit dem Kunden das volle Honorar in Rechnung zu stellen, wenn ich Ihm jedoch sage, dass er mit einem Auszahlungszeitraum von 6 - 9 Monaten rechnen kann, dann wird er sich höchstwahrscheinlich einen anderen Energieberater suchen, der Ihm nur den Eigenanteil in Rechnung stellt.
Ich verstehe nicht zu welchem Mehrwert diese Umstellung führen soll.
3 Antworten
Naja die Möglichkeit, das volle Beratungshonorar in Rechnung zu stellen und die Antragstellung/Wartezeit auf den Kunden "umzulegen" ist ja schon zumindest eine Option. Gerade für so kleine und fast ausschließlich von Energieberatung lebende Büros wie meins sind die langen Wartezeiten auf die Auszahlung der Förderung gerade schon eine Herausforderung.
Ob potenzielle Kunden dann zu anderen Beratern gehen bleibt abzuwarten, gerade bei der aktuell hohen Nachfrage nach Beratungen denke ich schon dass eine Wartezeit auf die Förderung vermittelt werden kann.
Mich ärgert das Ganze trotzdem: Das Bearbeitungstempo des BAFA passt offensichtlich nicht zur Antragsmenge, da liegt die Umstellung auf eine neue Richtlinie mit neuem Portal, mehr Optionen, mehr Nachweisen usw. eigentlich nicht nahe finde ich.
Ich habe den ersten Antrag nach dem 1.7. gestellt.
Wie soll das mit dem Verwendungsnachweis funktionieren, wenn es das Portal erst im September gibt? Kann ich den dann auch erst im September abrufen und dem Kunden zur Unterschrift vorlegen?
Die Rechnung kann man aber direkt nach dem durchgesprochenen iSFP stellen und dann später auf der Belegliste eintragen?!? Oder gibt es hier auch noch einen zusätzlich eingebauten Fallstrick?
Echt Wahnsinn
Es gibt hier keinen Mehrwert! Die Zuständigkeiten werden verschoben und somit für die Berater wieder eine Herausforderung nichts falsch zu machen.