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Energieberaterkosten

Hallo zusammen,

wir wohnen in einer Eigentumswohnung in einem Hochhaus und haben uns entschlossen unsere beiden Fensterfronten durch neue, energiesparende, zu ersetzen. Inzwischen haben wir auch einen Fensterbauer gefunden, der dies für 65000 € (schwellenloser Zugang zum Balkon, Alufenster, plus Extras) erledigen kann. Mit dem Preis sind wir einverstanden, also soweit so gut. Nun würden wir gerne von der KfW eine Förederung erhalten und haben uns einen Energieberaterangebot eingeholt. Die Kosten die er uns berechnen will, sind (max) 6% der Umabaukosten (also 3900€ - Hälfte soll die KfW übernehmen). Nun die Fragen. SInd die Kosten angemessen? Braucht es eine Baubegleitung durch den Energieberater (wir haben einen Architekt, der die Umbamaßnahmen begleitet)? Die maximale Förderung der KfW soll 13000€ betragen. Danke im voraus für jeglichen Kommentar/Hilfestellung.

 

9 Antworten

wir leben eben im endstadium der geldgier. 

3900€ ist sowas von unverschämt, zumal der energieberater kaum arbeit hat, da der architekt noch dabei ist.

3900€/100€ (stundenlohn brutto)= 39 stunden arbeit. was bitte mach der energieberater 39 stunden bei ihrem fenstertausch????? und hierbei sind 100€ brutto schon extrem hoch angesetzt.

einfach ein zweites oder drittes angebot einholen.

und ja, sie brauchen einen energieberater

Also den Betrag für die Maßnahme Fenstertausch halte ich schon für extrem übertrieben.

Am besten einen weiteren Energieberater anfragen..... 

Ja..Baubegleitung durch einen EB ist Pflicht

Noch ein Tipp:

für selbstgenutzte Gebäude oder Eigentumswohnungen kann man alternativ zur KFW-Förderung auch eine Steuerminderung in gleicher Höhe nutzen. Die 20% Zuschuss werden dabei auf 3 Jahre verteilt ausbezahlt - genau gesagt: von der Steuerschuld abgezogen.

In diesem Fall braucht man keinen Sachverständigen, sondern kann die Ausführung entsprechend der technischen Anforderungen vom Fachunternehmen (Handwerker) bestätigen lassen.

Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html

Mit Verlaub: Der Tipp geht wohl in die falschen Richtung. Ungeachtet der zu hohen Kosten ( s.o) ist eine externe Baubegleitung durch den Energieberater der "Eigen-Expertise" des ausführenden Handwerkers definitv vorzuziehen. Hierzu geben die Verbände ja entsprechende Kommentare ab! Die wirtschafltiche Unabhängigkeit des Energieberaters - vorausgesetzt , er macht seinen Job gewissenhaft - ist ein Bestandteil der Förderbedingen von BAFA/KfW. Warum der "Steuer"-gesetzgeber das hier anders sieht, ist mir nicht erklärbar.

Antwort auf von mail@areni.de

Ich finde es dennoch richtig, diese Möglichkeit nicht unerwähnt zu lassen, zumal es derzeit nicht einfach ist, einen seriösen Energieberater für die Baubegleitung zu finden. Bei der Expertise der Handwerksfirmen gibt es sicherlich deutliche Unterschiede - aber es sind nicht alle schlecht. Und im vorliegenden Fall gibt es ja sogar noch einen Architekten, der die Arbeiten begleitet.

Meines Wissens gilt die Steueremäßihung nach § 35 c EStG nur beim eigenen selbstgenutzen Gebäude. Eigentumswohnung ist kein Gebäude.

Lesen hilft ;-)

"(5) Die Absätze 1 bis 4 sind auf Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, und auf Eigentumswohnungen entsprechend anzuwenden."

Die Anfrage war eigentlich, ob hier der Energieberater:in nicht Abzocke praktiziert. Es gibt halt auch bei uns schwarze Schafe, die in einem Jahr Millionär werden wollen. Und bitte Kollegen: verzichtet darauf, erklären zu wollen, dass man 39 Std. für so eoinen kleinen Job braucht. Eine prozentuale Forderung ist ebenfalls nicht üblich.

Nebenbei, hier wurde auch falsch die Förderung berechnet. Da es sich um eine Einzelmaßnahme zu handeln scheint, gibt es die Förderung auf maximal 60.000€. Da der Energieberater offenbar keinen iSFP erstellt hat, gibt es 20% Förderung, also 12.000€.

Mit iSFP wären es 25% entsprechend 15.000€.

Der iSFP kostet Sie zwischen 400 - 600€, darüber ist meiner Ansicht nach schon zu teuer. Verzichten Sie im Sinne einer guten Beratung nicht darauf.

um zu antworten.