Hallo zusammen, ein Kunde hat selber den Antrag "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" gestellt und auch einen Zuwendungsbescheid erhalten. Jetzt möchte der Kunde das ich den iSFP abwickele. Im Grunde doch problemlos möglich, auch wenn der Antrag mit einer anderenn Beraternummer gestellt wurde. Oder?
VG
6 Antworten
Die Situation habe ich auch, der Berater der den iSFP einreichen soll hatte seine Zulassung noch nicht aktualisiert. Haben Anträge über hilfsbereiten Kollegen gestellt, der die Bearbeitung durch den geplanten Berater, wenn dessen Zulassung aktualisiert vorliegt, dann per 2-Zeiler an das BAFA überschreiben soll/wird.
Übertragung an Kollegen soll demnach also möglich sein (so wurde mir zumindest gesagt). Wer den iSFP letztendlich macht sollte dem BAFA ja egal sein, wenn es vernünftig dokumentiert ist.
Das ist kein Problem.
Der Kunde muss dem bafa den Wechsel vor Einreichung zur Prüfung mit neuer Beraternummer im Portal mitteilen.
Hatte ich auch schon, hat ohne Probleme geklappt.
Moin,
Ich hatte um sicher zu gehen diesbezüglich beim BAFA angefragt. Heute Antwort erhalten:
Ist grundsätzlich möglich, allerdings muß, so wie die Antwort des BAFA sich liest, der ursprüngliche Berater dem BAFA den Wechsel mitteilen, nicht (nur) der Kunde.
Wobei die wohl davon ausgehen, daß der Berater auch den Antrag gestellt hat. Wenn das der Kunde aber selbst gemacht hat, aber z.B. der ursprüngliche Berater, weshalb auch immer, nicht mehr verfügbar ist, sollte es vermutlich auch ok sein, wenn der Kunde (Beratungsempfänger) das entsprechend begründet macht.
Zitat aus der BAFA Nachricht:
"...Ein Wechsel des Energieberaters für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist grundsätzlich möglich. Damit die Förderzusage erhalten bleibt, muss der ursprüngliche Berater, der den Antrag gestellt hat, den Beraterwechsel schriftlich beim BAFA mitteilen. Ohne diese Mitteilung kann der neue Berater den iSFP nicht einreichen.
[....]
Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich, sofern die Übertragung korrekt erfolgt. Bitte setzen Sie sich mit dem ursprünglichen Berater in Verbindung, um die Mitteilung schnellstmöglich vorzunehmen."
VG Miko
Vielen Dank für den Text vom Bafa.
D.h., es gab Gründe sich vom "alten" Berater zu trennen und der Kunde muss auf Ihn noch einmal zugehen um die "Ablöse" der Beratung zu beantragen?
Zeitaufwand für den EB unentgeltlich, korrekt?
Die Diskussion interessiert mich: Habe noch einen Kunden auf der Liste der auch nach mehrmaligen Nachfragen und Bitten keine einzige Unterlage vorlegen möchte, absolut unkooperativ (wollte anscheinend nur fix die 80% isfp Förderung mitnehmen und verweigert jede Mitarbeit) Besichtigung schon erledigt, zwei Stunden versenkt, der meldet sich nicht mehr. Wenn er sich also einen neuen EB sucht, soll ich für Ihn noch einmal Zeit aufwenden und Bafa Briefe schreiben? Noch mehr Aufwand ohne Bezahlung? Never!
Moin,
da hat das BAFA seinen Standardtext aus der Zeit in der der EB den Antrag gestellt hat (VOB Vorgänge) nicht geändert.
Mit der Änderung (EBW Vorgänge) das der Antragsteller der Auftraggeber ist, muss dieser nur mitteilen das ein anderer EB es ausführt.
Kurze Mail mit dem Hinweis des Wechsel an ebw@bafa.bund.de sollte alles klären.
Gruß und schöne Woche
Hallo,
hast du die Frage schon beantworten können? Stehe aktuell vor der selben Aufgabenstellung.
Gruß