Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

EM Erstellung Verwendungsnachweis: ab Dezember 2024 auch Steuer-ID-Nr. u. Geburtsdatum mit angeben

Liebe Kollegen,

das BAFA ist ja immer für Überraschungen gut, aber heute wurde ich mal wieder vom BAFA überrascht. Beim Erstellen des Verwendungsnachweises muss man bei Privatpersonen jetzt auch die Steuer-ID-Nr. u. Geburtsdatum mit angeben.

Das kann doch nicht sein, dass man als Energieberater solch sensible Daten vom Kunden abfragen muss.

Ich weiß gar nicht, wie ich den Kunden das erklären soll, dass ich diese Infos benötige.

Viel Geduld mit dem BAFA! Und trotzdem eine gesegnete Adventszeit und ein frohes Weihnachtsfest.

Dateiupload
ab-12-2024-auch-steuer-id-nr-und-geburtsdatum_screenshot-2024-12-16-191522.png

7 Antworten

?? heute als Bevollmächtigter einen VN 94xxxxx eingereicht. Da musste ich das nicht angeben... ?? 

Den screenshot kann ich nicht anschauen..

Ggfs. handelt es sich um eine Privatperson mit wirtschaftlicher Tätigkeit handelt. Also einen Vermieter oder Immobilieninvestor und dass deswegen Lorenzen diese Angabe nicht machen musste. 

Ja das habe ich jetzt schon mehrfach gelesen.

Vermutlich wird die Förderung mit der Steuerklärung abgeglichen  damit niemand die Rechnungen 2 mal einreicht 

Wieder ein Grund mehr keine Anträge für Kunden in Vollmacht zu stellen :) 

das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für juristische Personen.

So wie ich das erfahren habe, für alle Verwendungsnachweise.

Eine schöne Bescherung

 

Leute, wenn das BAFA nicht mindestens alle halbe Jahr eine "NachtundNebelAktion ohne vorherige Kommunikation" startet, wär`s doch langweilig , oder ?  Frohes Fest allen - auch den BAFA-Regel-Fetischisten  ;)

Ich sehe das auch so. Uns soll es ja auch nicht langweilig werden. Außerdem muss man ja auch zwischendurch was zu lachen haben.

Euch allen ein paar ruhige Stunden an den Feiertagen und bis zum nächsten Jahr!

Meiner Meinung nach eine absolute unverschämtheit, dieses in laufenden Vorgängen ohne Kommunikation einzuführen / umzustellen. Es wäre was anderes, wenn es frühzeitig und vorher kommuniziert werden würde. Seitens eines Vorstandsmitgliedes eines Energiefachverbandes kam der Vorschlag eine Beschwerde an das BAFA zu stellen.

beg@bafa.bund.de und beg-beraternetzwerk@bafa.bund.de

Desto mehr beschwerde einreichen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das BAFA stellung zu nimmt, bzw. dieses zurücknimmt.

Im Anhang habe ich euch mal meine Beschwerde als Muster hinterlegt.

Wäre euch verbunden, wenn so viele wie möglich mitmachen. Wünsche euch eine erholsame Weihnachtszeit und einen guten Start ins kommende Jahr.

 

um zu antworten.