Hallo Zusammen,
Ende 2020 hatte ich für eine energetische Teilsanierung eines Seniorenwohnheims eine BzA ausgestellt und der Bauherr hat KfW-Einzelmaßnahmen für die Gebäudehülle beantragt. Da die Herstellungskosten geringer ausgefallen sind, als ursprünglich veranschlagt, gibt es noch ein Restbudget, welches nach Aussage der KfW auch für eine verbaute Lüftungsanlage mit Wärmetauscher verwendet werden darf, wenn diese Anlage die technischen Mindestanforderungen einhält. Die Anforderungen gemäß 1.3 der Anlage zu den Merkblättern (Stand 01/2020) sind wie folgt:
2) Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager, mit denen
a) ein Wärmebereitstellungsgrad von η WBG ≥ 80 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von P el,Vent ≤ 0,45 W/(m 3/h) oder
b) ein Wärmebereitstellungsgrad von η WBG ≥ 75 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von P el,Vent ≤ 0,35 W/(m 3/h) erreicht wird
Nun möchte ich die BnD erstellen und habe folgende Frage, die mir bisher weder das KfW-Service-Center beantworten konnte,
noch aus den FAQ (Stand 05/2020 Pkt. 7.06) herauslesbar ist:
Müssen, damit die Lüftungsanlage förderfähig ist, die angegebenen Maximalwerte der spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme
je Ventilator berechnet oder die Leistungsaufnahmen der Ventilatoren aufsummiert werden?
Wir haben in dieser Anlage zwei Ventilatoren (Zuluft und Abluft) verbaut, die einzeln die geforderten Werte erfüllen, in der Summe diese aber überschreiten würden.
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte, da die Abgabefrist der BnD naht.
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