Wie ist es denn zu handhaben wenn auf der Rechnung eines von 20 Fenstern den TMA-Uw_Wert von 0.95 nicht erreicht?
Darf dann die auszuweisende Rechnungssumme einfach um den Wert des einen Fensters reduziert werden oder ist dann die Förderung der EM- Gesamtmaßnahme gefährdet?
Alternativ könnte nach FAQ EM 4.02. auch ein flächengemittelter Mittelwert herangezogen werden. MIt welchem Umfang müßten dann die Nachweise der Einzelberechnungen erbracht werden ?
Danke für Anwort(en)
4 Antworten
Danke Herr Landgraf für Ihre Antwort.
Reicht es aus, wenn in der Rechnung /Angebot für jedes Fenster die Uw-Werte einzeln angeben sind ( ist so), oder muss ich die komplette Berechnung beim Fensterbauer zum Nachweis einfordern (sofern ich die überhaupt bekomme) und im Verwendungsnachweis angeben.
Die Berechnung des flächengewichteten Mittelwertes mit Uw kann ich machen, aber die detailierten zu grunde gelegten Einzelwerte vom Fensterbauer liegen mir nicht vor.
In der Rechnung müssen die Werte nicht zwingend stehen. Man kann das Herstellerzertifikat später per upload nachreichen. Das Zertifikat bekommt man normal ohne Schwierigkeiten vom Fensterbauer. Da der eh alle Werte in seiner Software hat, ist es auch kein Thema, den Mittelwert auszuweisen. Hatte ich schon öfter.
Danke
Grundsätzlich will das BAFA, dass eine komplette Berechnung vorliegt, mit Fenstermaßen und technischen Kennwerten, entweder für jedes Fenster oder das Normfenstermaß. Liegt eine Berechnung aller Fenster vor lässt sich der Mittelwert ja ganz einfach aus den einzelnen Fensterflächen und den Uw-Werten berechnen.