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Einfluss einer erhaltenswerten Fassade auf eine Dachsanierung

Ich bin als Energieberater in der Kategorie Wohngebäude gelistet und habe nun die Anfrage für die Begleitung einer geförderten Dachsanierung  als BEG EM bei einem Altbau bekommen. Die Fassade ist eine gut erhaltene, beodnere Stuckfassade, an welcher aber keine Arbeiten durchgeführt werden.

Kann mir jemand mitteilen, ob ich als Energieberater ohne die Eintragung in der Kategorie Denkmal, für solche Objekte Förderungen für EM beantragen darf? Gibt es hier Unterscheidungen, ob Maßnahmen an der historischen Fassade oder an nicht relevanten Gebäudeteilen, wie bspw. dem Dach oder der Kellerdecke durchgeführt werden?

Ich freue mich über Rückmeldungen!

2 Antworten

Bei einem ähnlichen Fall, bei dem das Gebäude zwar unter Denkmalschutz stand, das Dach aber die „normalen“ Werte eingehalten hat, habe ich vom Bafa die Antwort erhalten, dass ich auch ohne Denkmalberechtigung EM beantragen darf, dann aber „denkmalgeschützt“ NICHT in der TPB anklicken, sodass die Grenzwerte für normale Sanierung erscheinen.

Da unterscheidet wohl das BAFA, ob das Gebäude komplett denkmalgeschützt ist oder nur Teile davon. Für geschützte Bereiche muss man wohl ein Denkmal-EEE sein, für nicht geschützte Bereiche scheinbar nicht, wenn ich die Auskunft des BAFA beurteile, die "Mail" oben zitiert.

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