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Eine Frage zu iSFP iSFP-Bonus (5 %)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Ihnen die folgenden Fragen stellen:

1. Ist es für Eigentümer, die das Haus Schritt für Schritt renovieren möchten (BEG Einzelmaßnahmen), in Ordnung, wenn der iSFP aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zu EH (mindestens EH85) führt? Zum Beispiel wollen manche Eigentümer die Fenster nicht austauschen, weil sie ihnen zu teuer sind.
2. Wenn der Eigentümer nur die Hälfte der im iSFP angegebenen Maßnahmen durchführt, kann er dann trotzdem den 5%-Bonus für das iSFP erhalten? Zum Beispiel: Wenn Maßnahme 1 im iSFP: Austausch aller Fenster, aber der Eigentümer beschließt später, nur die Hälfte der Fenster auszutauschen. Würde er dann immer noch den iSFP-Bonus (5 %) für die Hälfte der ausgetauschten Fenster erhalten?

Mit freundlichen Grüßen,
Aws Al Maeeni

11 Antworten

Der zuständige EEE kann das sicherlich erläutern.

Zu 1 ) EH 85 erreicht man (fast) immerob der Kunde das dann umsetzen will ist egal und spielt erstmal keine Rolle.

zu 2 ) wichtig ist, dass ISFP  steht ... Fenster Uw < 0.95 ...   ob er dann 1 Fenster tauscht oder alle ist egal...die 5 % gibts 

Hallo,

ich hätte noch eine Frage dazu:  Wenn im 1. Schritt z. B. die Hälfte der Fenster mit iSFP Bonus getauscht werden, kann dann z. B.  in drei Jahren der Rest der Fenster mit Bonus getauscht werden? Und zählt das dann schon als 2. Maßnahme?

Ja das geht.

Die Anzahl der Maßnahmen spielt dabei keine Rolle

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vor kurzem hat mir ein sehr erfahrener Energieberater-Kollege erzählt, dass es verpflichtend ist, innerhalb der 15 Jahre mindestens 2 Maßnahmen des iSFP umzusetzen, um den Bonus behalten zu dürfen. Ich meine auch mich aus meiner Ausbildung heraus, noch dunkel an diese Vorgabe zu erinnern. Ich finde aber weder in den FAQ noch in der Richtlinie etwas konkretes dazu. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank vorab.

Antwort auf von kknebel@web.de

Nein das stimmt nicht.

Auch erfahrene Kollegen können sich irren in dem Vorschriften Urwald.

Wie sollte das denn praktisch funktionieren ? 

Kommt die Bafa nach 15 Jahren und will das Geld zurück ??  In der Zwischenzeit wurde das Haus vllt schon 2 mal verkauft und der Besitzer weiß garnix vom alten ISFP ?

 

Antwort auf von yellowtown@email.de

Wie sieht das eigentlich aus, hinsichtlich der Dämmstärken im ISFP und der dann im Nachgang wirklich umgesetzten Dämmmaßnahme. Müssen die Maßnahmen genauso wie im ISFP beschrieben (Dämmstärke, Material und WLS) ausgeführt werden oder reicht es einfach den geforderten U-Werte der BAFA einzuhalten?

Solange die definierten TMA der Bauteile für die Förderung eingehalten werden, spielt der Rest keine Rolle

Antwort auf von besser-t@web.de

Nein...man weiß ja nie wie die Maßnahme nach zig Jahren umgesetzt wird 

Im ISFP die Dämmung immer auf das EM Niveau setzen dann ist man auf der sicheren Seite .

Unter 9.2.4. steh aber:

 

"Erfolgt eine Maßnahme im Rahmen der Umsetzung eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung
für Wohngebäude“ (EBW) geförderten iSFP und soll ein Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt werden, so ist dies unter
Bezugnahme auf den iSFP im Rahmen des Antrags zu kennzeichnen. Bei der Antragstellung ist ein Energieeffizienz-
Experte einzubeziehen. Der Energieeffizienz-Experte prüft im Rahmen der Prüfung des Antrags auch, ob die bean-
tragte Maßnahme dem iSFP entspricht und sie daher als iSFP-Maßnahme gewertet werden kann; unwesentliche
inhaltliche Abweichungen, eine Übererfüllung der iSFP-Vorgaben oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind
dabei unschädlich. Liegt eine wesentliche inhaltliche Abweichung im Sinne einer Untererfüllung der iSFP-Vorgaben
vor, kann die Maßnahme nicht als iSFP-Maßnahme gewertet werden. Die Durchführer sind berechtigt, bei Bedarf
weitere Unterlagen beziehungsweise Auskünfte zum iSFP zu verlangen und verpflichtende elektronische Formulare
für notwendige Unterlagen beziehungsweise Erklärungen bereitzustellen."

Das heißt wenn im IFSP ein wesentlich besserer U-Wert der Außenwand beschrieben wird als das EM-Niveau, muss ich diesen doch auch einhalten oder?

 

im Grunde ja...deshalb mein Tipp...im ISFP immer nur den minimal notwendigen U Wert angeben welcher für eine EM gebraucht wird.

 

 

Das macht Sinn, steht aber dann wieder in den meisten Fällen im Konflikt mit dem angestrebten Effizienzhausstandard. Ich habe kaum im Bestand erlebt, dass die Mindestanforderungen nach BEG für den Effizienzhausstandard 85 ausreichen, da Kelleraußenwände sowie Bodenplatte meist nie ohne größeren Aufwand gedämmt werden können.

Antwort auf von kknebel@web.de

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