Hallo zusammen,
ich kämpfe mich durch die Regelungen zum BEG und habe den Überblick verloren :)
Darf der EEE, der die Baubegleitung macht, im Auftrag des Bauherrn den Förderantrag stellen, oder ist das - wie beim ausführenden Unternehmen - nicht erlaubt.
Ich dachte das wäre ein Standard Service, den der EEE anbietet um den Bauherrn zu unterstützen, bin mir aber gerade nicht sicher. Mir ist aber nicht klar warum das verboten sein sollte...
Und eine zweite Frage: stimmt es, dass 6 Monate nach Antragsbewilligung alle Arbeiten abgeschlossen sein müssen, weil der Zuschuss sonst nicht mehr gewährt wird? Der Verwendungsnachweis kann ja erst erstellt werden wenn alle Rechnungen da sind...
Danke und ein schönes Wochenende
6 Antworten
Den eigentlichen Antrag sollte immer der Kunde stellen. Stichwort Haftung
Der EEE muss ja TPB und TPN erstellen und ist damit inhaltlich schon in der Haftung . Die eigentliche Antragstellung ist ja nur ein "Verwaltungsakt" - da sehe ich die Haftungsrisiken nicht so deutlich. Muss natürlich alles fristgerecht beantragt werden - aber das sollte der EEE ja wohl im Blick haben. Ich übernehme das, da viele Kunden mit der Bürokratie etwas überfordert sind und für mich ist der Antrag reine Routine.
Das finanzielle Risiko steckt im Antrag nicht in der TPB
Die Haftpflichtversicherter können ein Lied davon singen :(
Man kann dem Kunden beim Antrag hilfreich zur Seite stehen...aber der Antrag selbst sollte vom kommen.
Ich mache den Antrag nur falls der Kunde absolut nicht in der Lage ist das selbst zu machen zb bei älteren Leuten
Mache grundsätzlich alles für den Kunden. Das betrachte ich als meinen Job. Der Kunde muss sich um Nichts kümmern, außer die Rechnungen zu bezahlen.
Danke euch allen, ich habe heute tatsächlich die BafA tel. erreicht und sie haben das bestätigt, genauso dass man 24+6 Monate Zeit hat plus zwei Verlängerungsmöglichkeiten.
Wenn es sich nicht um Heizung handelt, kann nur der EEE den Antrag stellen.
Zum Abarbeiten hat man 24 Monate Zeit , begründet auch länger.