Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Auswahl von Dämmstoffen, insbesondere zur Wärmeleitfähigkeit (WLG) und deren Auswirkung auf die Berechnungen im Rahmen der BEG-Förderung EM im Baudenkmal.
Dort sind ja die angepassten U-Werte für die Dachdämmung die maximal mögliche Dämmstoffdicke mit λ ≤ 0,040 W/(m-K). Dies erscheint mir jedoch fachlich unsinnig, da Dämmstoffe wie Holzfaser mit einer WLG von 0,45 oder 0,46 für die Aufdachdämmung besser geeignet sind (Stichwort Hitzeschutz).
Damit stellt sich mir die Frage, ob eine Dämmung mit einer WLG von 0,40 für die Zwischensparrendämmung in Kombination mit einer Aufdachdämmung mit einer WLG von 0,45 möglich/erlaubt ist. Oder muss die gesamte Dämmung eine WLG von 040 oder weniger haben? Kann sich dies negativ auf die Förderfähigkeit auswirken?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
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