Hallo stehe gerade auf dem Schlauch.
Wenn die Dacheindeckung inkl. Lattung erneuert wird, muss auch mind nach GEG gedämmt werden. Habe ich jetzt ein Kaltdach, müsste ich trotzdem die Dachschrägen dämmen oder kann die oberete Geschossdecke gedämmt werden? Fie Dachschrägenmachen ja in dem Fall keinen Sinn. Der §47 bezieht sich ja nur auf Nachrüstverpflichtungen Eigentümerwechsel, nicht auf Dachsanierungen.
3 Antworten
besten Dank, ja genau, also wäre ja in Umkehrs hluss der Dachfecker theoretisch laut GEG verpflichtet die oberste Geschossdecke zu dämmen, sofern er die Dachschrägen bei einem Kaltdach nicht dämmt.
GEG §47
Eigentümer … müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken …
Wird der Dachdecker für ein Dach beauftragt, von dem behauptet wird, dass es ein Kaltdach ohne Anforderungen an den Wärmeschutz ist, dann führt er keine Arbeiten an der thermischen Hülle aus. Daher muss er das Dach nicht dämmen und dementsprechend auch keine Unternehmererklärung nach GEG ausstellen.
Evtl. hat er eine Hinweispflicht, wenn die oberste Geschossdecke in diesem Fall nicht gedämmt ist. Aber es kann daraus keine Pflicht hergeleitet werden, dass ER die Decke dämmen muss. Dazu muss er vom Eigentümer beauftragt werden.
Zitat GEG §48:
Wenn es also ein Kaltdach ist, dann ist der Dachraum nicht "beheizt oder gekühlt" und die oberste Geschossdecke ist das "Außenbauteil" des darunter liegenden "beheizten oder gekühlten Raumes.
Sie ist also zu dämmen. Das darüberliegende Dach ist dann kein Außenbauteil und muss dementsprechend auch nicht gedämmt werden.
Alternativ kann das Dach gedämmt werden. Damit wird der Dachraum indirekt beheizt, das Dach ist das Außenbauteil und die oberste Geschossdecke ein Innenbauteil. Dies ist auch im GEG §47 so berücksichtigt.
Zitat GEG §47: