Kurze Frage :
Kunde will Neubau machen KFW40+
Die Unterlagen bekomme ich in Kürze um die notwendigen Berechnungen durchführen zu können.
Kunde möchte allerdings sehr bald meine BzA damit er den KFW Kredit (153) beantragen kann und auch die Erdarbeiten mir Bodenplatte sollen bald beginnen.
Frage :
Kann ich eine BzA ausstellen bevor die endgültige EnEV Berechnung gemacht ist?
Ich sehe eigentlich keinen Grund warum das nicht gehen sollte.... aber man weiß ja nie !
Bitte um Meinungen.
Danke
Gefragt am: 12.05.2020 16:37:12 von Klaus Knebel
5 Antworten
Das geht. Aber irgendeine Berechnung muss schon vorliegen, da man ja einzelne Ergebnisse aus der Berchnung für die BzA braucht. Grundsätzlich kann auch mit den Arbeiten begonnen werden, sobald das erste aktenkundige Gespräch bei der Bank erfolgte, dies aber auf eigenes Risiko hinsichtlich der Bewilligung des KfW-Kredits. Der Kreditantrag muss also noch nicht gestellt sein.
Geantwortet am: 13.05.2020 09:51:05 von Werner Landgraf
Danke für euere Infos....
Was passiert eigentlich wenn man KFW40 beantragt und dann am ende der Bauzeit feststellen muss das es nicht ganz so ausgeführt wurde und das Haus nur 55 erreicht.
Wird dann einfach der KFW Zuschuss runter gestuft ...oder was ?
Sorry für die einfachen Fragen...aber ich bin noch neu in der Materie und da gibt es viel zu lernen.
Geantwortet am: 13.05.2020 14:33:26 von Klaus Knebel
Wenn Sie "neu" dabei sind, sollten Sie sich intensiv mit allen Merkblättern der KfW beschäftigen.
Die Frage auf Ihre Antwort finden Sie unter:
https://www.kfw.de/153
Hier bei den "Häufige Fragen":
Kann ich nach Kreditzusage in eine andere Förderstufe wechseln
Ja:
für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge, wenn
die Regelungen zum Vorhabensbeginn weiterhin eingehalten werden (vergleiche Frage: Wann kann ich mit den Baumaßnahmen beginnen?).
Erklären Sie bitte gegenüber Ihrem Finanzierungspartner einen Verzicht auf die noch nicht abgerufene KfW-Förderung und stellen Sie einen vollständigen neuen Antrag (einschließlich neuer "Bestätigung zum Antrag") für das (andere) KfW-Effizienzhaus-Niveau.
Die neue Zusage erfolgt zu den dann aktuellen Produktbestimmungen und Konditionen (u. a. Zinssatz- und Tilgungszuschusshöhe).
Für abgerufene Darlehensbeträge oder wenn die Regelungen zum Vorhabensbeginn nicht mehr eingehalten werden, ist:
ein Wechsel in eine höhere Förderstufe (z. B. vom KfW-Effizienzhaus 55 zum KfW-Effizienzhaus 40) nicht mehr möglich.
für einen Wechsel in eine niedrigere Förderstufe (z. B. vom KfW-Effizienzhaus 40 zum KfW-Effizienzhaus 55) eine mindestens dem ursprünglichen Merkblatt technisch entsprechende "Bestätigung zum Antrag" einzureichen. Der Verwendungszweck, die Höhe des Tilgungszuschusses und, sofern erforderlich, die Höhe des Zinssatzes sowie der Förderhöchstbetrag werden auf Basis der ursprünglichen Produktbestimmungen angepasst.
Zum KfW Effizienzhaus 70 kann ein Wechsel nur für Zusagen mit dem Antragseingang bis 31.03.2016 erfolgen.
Die Möglichkeit zum Wechsel wird seitens der KfW in der Regel nur einmal für ein Vorhaben eingeräumt. Diese Kulanz setzt das Einverständnis des Finanzierungspartners voraus.
Geantwortet am: 14.05.2020 08:15:54 von Sony Ony
Danke für die Info.
Ich beschäftige mich schon sehr intensiv mit den vielen Infos und Merkblätter usw.
Aber am Anfang ist die Vielzahl der Fragestellungen schon gewaltig und die Ingenieurslogik denkt sich manchmal nicht mit der Beamten Logik/Schreibweise :)
Geantwortet am: 14.05.2020 10:39:47 von Klaus Knebel
Bei KfW 55 kann man immer ein KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten beantragen, auch wenn man später bilanziert.
Das ist bei KfW 40 nicht möglich, es gibt kein KfW-Effizienzhaus 40 nach Referenzwerten .
Daher die Frage: Was wollen Sie denn (ohne Berechnungen) in die BzA reinschreiben?
Geantwortet am: 13.05.2020 07:42:32 von Sony Ony