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BzA bevor alles berechnet ist ?

Kurze Frage :
Kunde will Neubau machen KFW40+
Die Unterlagen bekomme ich in Kürze um die notwendigen Berechnungen durchführen zu können.
Kunde möchte allerdings sehr bald meine BzA damit er den KFW Kredit (153) beantragen kann und auch die Erdarbeiten mir Bodenplatte sollen bald beginnen.

Frage :
Kann ich eine BzA ausstellen bevor die endgültige EnEV Berechnung gemacht ist?

Ich sehe eigentlich keinen Grund warum das nicht gehen sollte.... aber man weiß ja nie !

Bitte um Meinungen.
Danke

Gefragt am: 12.05.2020 16:37:12 von Klaus Knebel

5 Antworten

Bei KfW 55 kann man immer ein KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten beantragen, auch wenn man später bilanziert.

Das ist bei KfW 40 nicht möglich, es gibt kein KfW-Effizienzhaus 40 nach Referenzwerten .

Daher die Frage: Was wollen Sie denn (ohne Berechnungen) in die BzA reinschreiben?

Geantwortet am: 13.05.2020 07:42:32 von Sony Ony

Das geht. Aber irgendeine Berechnung muss schon vorliegen, da man ja einzelne Ergebnisse aus der Berchnung für die BzA braucht. Grundsätzlich kann auch mit den Arbeiten begonnen werden, sobald das erste aktenkundige Gespräch bei der Bank erfolgte, dies aber auf eigenes Risiko hinsichtlich der Bewilligung des KfW-Kredits. Der Kreditantrag muss also noch nicht gestellt sein.

Geantwortet am: 13.05.2020 09:51:05 von Werner Landgraf

Danke für euere Infos....

Was passiert eigentlich wenn man KFW40 beantragt und dann am ende der Bauzeit feststellen muss das es nicht ganz so ausgeführt wurde und das Haus nur 55 erreicht.
Wird dann einfach der KFW Zuschuss runter gestuft ...oder was ?
Sorry für die einfachen Fragen...aber ich bin noch neu in der Materie und da gibt es viel zu lernen.
 

Geantwortet am: 13.05.2020 14:33:26 von Klaus Knebel

Antwort auf von forenadmingeb@…

Wenn Sie "neu" dabei sind, sollten Sie sich intensiv mit allen Merkblättern der KfW beschäftigen.

Die Frage auf Ihre Antwort finden Sie unter:
https://www.kfw.de/153

Hier bei den "Häufige Fragen":



Kann ich nach Kreditzusage in eine andere Förderstufe wechseln

Ja:

für noch nicht abgerufene Darlehens­beträge, wenn
die Regelungen zum Vorhabens­beginn weiterhin eingehalten werden (vergleiche Frage: Wann kann ich mit den Bau­maß­nahmen beginnen?).

Erklären Sie bitte gegenüber Ihrem Finanzierungs­partner einen Verzicht auf die noch nicht abgerufene KfW-Förderung und stellen Sie einen voll­ständigen neuen Antrag (einschließlich neuer "Bestätigung zum Antrag") für das (andere) KfW-Effizienz­haus-Niveau.

Die neue Zusage erfolgt zu den dann aktuellen Produkt­bestimmungen und Konditionen (u. a. Zinssatz- und Tilgungs­zuschuss­höhe).

Für abgerufene Darlehens­beträge oder wenn die Regelungen zum Vorhabens­beginn nicht mehr einge­halten werden, ist:

ein Wechsel in eine höhere Förder­stufe (z. B. vom KfW-Effizienz­haus 55 zum KfW-Effizienz­haus 40) nicht mehr möglich.
für einen Wechsel in eine niedrigere Förder­stufe (z. B. vom KfW-Effizienz­haus 40 zum KfW-Effizienz­haus 55) eine mindestens dem ursprüng­lichen Merkblatt tech­nisch entsprechende "Bestätigung zum Antrag" einzureichen. Der Verwendungs­zweck, die Höhe des Tilgungs­zuschusses und, sofern erforderlich, die Höhe des Zins­satzes sowie der Förder­höchst­betrag werden auf Basis der ursprünglichen Produkt­bestimmungen angepasst.
Zum KfW Effizienz­haus 70 kann ein Wechsel nur für Zusagen mit dem Antrags­eingang bis 31.03.2016 erfolgen.

Die Möglichkeit zum Wechsel wird seitens der KfW in der Regel nur einmal für ein Vorhaben eingeräumt. Diese Kulanz setzt das Einver­ständnis des Finanzierungs­partners voraus.

Geantwortet am: 14.05.2020 08:15:54 von Sony Ony

Antwort auf von forenadmingeb@…

Danke für die Info.
Ich beschäftige mich schon sehr intensiv mit den vielen Infos und Merkblätter usw.
Aber am Anfang ist die Vielzahl der Fragestellungen schon gewaltig und die Ingenieurslogik denkt sich manchmal nicht mit der Beamten Logik/Schreibweise :)

Geantwortet am: 14.05.2020 10:39:47 von Klaus Knebel

Antwort auf von forenadmingeb@…

um zu antworten.