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Bonus zum iSFP

Hallo Kollegen,

ich bitte hier mal um Mithlfe:

ab wann kann der zusätzliche 5% Bonus beantragt werden? (BEGEM)

Nachdem der fertige iSFP zur BAFA hochgeladen wurde (Nummer liegt ja vor) oder erst nach der Abschlussprüfung?

Gibt es dann eine neue Nummer?

 

Danke

Heiko Robst

3 Antworten

Der Bonus wird gleich am Anfang beantragt. Den Verwendungsnachweis kann man aber erst machen, wenn der iSFP genehmigt ist.

im Bundesanzeigen steht folgender Text:

„Bereits bei der Antragstellung muss der iSFP vorliegen. Zur Einreichung des Verwendungsnachweises in der BEG EM muss der iSFP beziehungsweise die geförderte Energieberatung (EBW) abschließend beschieden und ausgezahlt worden sein.“ (BAnz AT 29.12.2023 B1, Seite 10)

Ich verstehe das so, dass bei der Beantragung der Sanierungsmaßnahme der ISFP bei der BAFA vorliegen, d.h. fertig hochgeladen sein muss.  Der abschließende  Bescheid einschließlich Auszahlung muss erst vorliegen, wenn der Verwendungsnachweis für die Sanierungsmaßnahme hochgeladen wird.

Oder sehe ich das falsch?

Beim Antrag muss schon der iSFP hochgeladen werden.

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