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Bestätigung für Einzelmaßnahmen BAFA

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen wie ihr es handhabt mit der Bestätigung für die Einzelmaßnahmen? Ein Kunde von mir lässt gerade einen iSFP anfertigen. Dieser möchte anschließend die Einzelmaßnahmen fördern lassen. Dazu benötigt er die Bestätigung vom Energieberater. Ist dieser Aufwand für euch erneut abrechnungspflichtig? Das bedeutet, stellt ihr für diesen Aufwand eine Rechnung? Fällt das unter die Leistung der Baubegleitung?

Ich bin noch ziemlich neu in dem Geschäft und würde mich über ein paar Antworten freuen, wie ihr das so handhabt.
 

5 Antworten

iSFP und Einzelmaßnahmen sind zwei separate Aufträge.

Es ist nicht nur die "Bestätigung" sondern auch die Begleitung der Maßnahme mit den damit verbundenen Prüfaufgaben.

ISFP und die anschliessenden EM oder sonstige Sanierungen haben erstmal mit dem ISFP nix zu tun.

Leider wird das oft falsch verstanden und die Kunden denken mit dem ISFP habe sie alles bezahlt für die nächsten Jahre. 

Ebenso zieht ein ISPFP nicht automatisch  irgendwelche Anträge oder Verpflichtungen nach sich.

 

Das sind auf jeden Fall getrennte Kunden-Aufträge, die separat zu beauftragen und zu bezahlen sind.

Alles klar, vielen Dank. Also kann ich davon ausgehen, dass das ganze dann eher unter die geförderte Baubegleitung fällt.

Gibt es sonst noch Informationen zu dieser Bestätigung für die Einzelmaßnahmen? Muss den Antrag für die BAFA immer der Energieberater vornehmen bzw. die Angebote ebenso?

Der Antrag EM kann auch vom Beratenen gestellt werden,nur die dafür notwendige TPB-Id muss vom Energieberater erstellt werden.

Antwort auf von marco.wolfrum@…

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